Urteil: Wer zahlt, wenn der Urlaub am Pass scheitert?

Das muss man sich mal vorstellen: Der Urlaub ist gebucht, die Reisenden sind schon am Flughafen und dann verhindern zwei elektronisch nicht lesbare Pässe, dass die Reise starten kann. Genau das ist einer Familie aus Nordrhein-Westfalen passiert. Für die entstandenen Kosten sollte das Reisebüro aufkommen, doch muss das wirklich zahlen?

Frust am Flughafen Frankfurt statt Freude in New York: Eine Familie aus Niederkassel wollte Urlaub bei Freunden in New York machen, doch ihre Reisepässe machten ihnen einen Strich durch die Rechnung. Die noch minderjährigen Kinder der Familie besaßen Reisepässe, die nicht elektronisch lesbar waren. Doch die US-amerikanischen Behörden lassen nur Urlauber ins Land, deren Pass elektronisch lesbar ist. Schlussendlich flog nur die Mutter in die USA, der Vater blieb mit den Kindern in Frankfurt zurück.

Wer trägt die Schuld am Reisepass-Fehler?

Der Urlaub wurde teilweise in einem Bonner Reisebüro geplant. Dort kaufte die Familie Zugtickets zum Frankfurter Flughafen und zurück im Wert von 170 Euro. Außerdem ließ sich die Familie von den Angestellten des Reisebüros beim Ausfüllen der Esta-Anträge (elektronisches Einreisesystem der USA) helfen. Weil die Reise wegen der Passprobleme nicht durchgeführt werden konnte, verklagte die Familie das Reisebüro auf mehr als 4.500 Euro Schadensersatz. 1.820 Euro sollte das Reisebüro für die drei nicht genutzten Flugtickets und etwa 2.700 Euro für „entgangene Urlaubsfreuden“ zahlen. Doch der zuständige Richter am Bonner Amtsgericht wies die Klage ab (Az.: 111 C 4/16).

Jeder Urlauber ist selbst für seinen Pass verantwortlich

Nach Ansicht des Gerichts gab es keine ausdrückliche Vereinbarung zwischen der Familie und dem Reisebüro, dass dessen Mitarbeiter die Pässe der Kunden prüfen sollten. Außerdem hatte der Bundesgerichtshof (BGH) schon vor zwei Jahren entschieden, dass es eine „eigene rechtliche Angelegenheit“ des Urlaubers sei, die Gültigkeit des eigenen Reisepasses zu überprüfen. Der BGH erklärte zudem, Reiseveranstalter stünden nicht in der Pflicht, die Kunden darüber zu informieren.

Was passiert, wenn mein Pass nicht gültig ist?

Prinzipiell solltet ihr rechtzeitig vor der Reise prüfen, ob euer Reisepass zum Urlaubsbeginn noch mindestens sechs Monate gültig ist. Ist dies nicht der Fall, solltet ihr schnellstmöglich zum zuständigen Bürgeramt gehen und den Pass verlängern lassen bzw. einen neuen Reisepass beantragen. Die Ausstellung des neuen Dokuments dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Doch in manchen Fällen ist diese Zeit viel zu lang, beispielsweise wenn lastminute gebucht wurde. Dann können die Bürgerämter einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Das funktioniert übrigens auch am Flughafen – wenn ihr also euren Pass daheim vergessen habt, könnt ihr euch bei der Bundespolizei am Flughafen vorläufige Ersatzdokumente ausstellen lassen. Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro und ist ein Jahr lang gültig. Mit dem vorläufigen Pass könnt ihr jedoch nicht in die USA einreisen.

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