Urlauber können seit dem 1. April 2018 auch im Ausland ihre Lieblingsserien weitergucken. Die in Kraft getretene EU-Verordnung hat zur Folge, dass kostenpflichtige Streamingdienste ihren Kunden außerhalb des Heimatlandes den vollen Zugriff auf die Inhalte gewähren müssen.
Tagsüber am Strand, in der Stadt beim Sightseeing, in den Bergen am Wandern oder Skifahren, danach wie gewohnt die abendliche Serie schauen, so die Vorstellung vieler Abonnenten von Streamingdiensten. Das war bis Ende März 2018 leider nicht möglich, führte die Reise ins Ausland. „Dank“ Geoblocking gab es oft keinen oder nur eingeschränkten Zugriff. Damit ist seit Ostersonntag aber Schluss, denn Amazon Prime, Netflix und alle anderen Anbieter von kostenpflichtigen Streamingdiensten müssen ihrer Kundschaft im EU-Ausland dieselben Leistungen wie zu Hause zur Verfügung stellen, zumindest temporär. Eine damit einhergehende Erhöhung des Abopreises ist verboten. Wer also abends in seinem Hotel in Griechenland seine favorisierte Serie schauen möchte, kann sich beruhigt zurücklehnen.
Die Lizenzen, die früher Dienste wie Spotify oder Sky Go erwerben mussten, um ins EU-Ausland reisende Kunden Angebote zur Verfügung stellen zu können, fallen weg. Anbieter kostenloser Onlineinhalte können, müssen sich aber nicht der neuen Regelung anschließen. Neben Urlaubern profitieren auch alle anderen, die sich außerhalb ihres Heimatlandes aufhalten, also beispielsweise Studenten und Geschäftsleute. Mit der neuen Regelung wollten die an der Änderung der Verordnung beteiligten EU-Gremien ihren Bürgern entgegenkommen. Die Verordnung erkennt also eine noch recht neue Lebensgewohnheit, nämlich den Konsum von bezahlten Online-Streams, an.
Abweichende Regeln für Fernsehsender und die Reaktion von Verbraucherschützern
Unter die Verordnung zur „grenzüberschreitenden Portabilität“, wie es im EU-Sprech heißt, fallen allerdings nicht die Live-Streams und Mediatheken der Fernsehsender. Die TV-Sender sind lediglich dazu verpflichtet, Eigenproduktionen zugänglich zu machen. Man bedenke, dass es in der EU auch gebührenfinanzierte Rundfunkanstalten gibt… Das finnische, öffentlich-rechtliche Yleisradio und der belgische Rundfunksender RTBF haben jedenfalls schon einmal die Bereitschaft signalisiert, ihre Inhalte gemäß der EU-Vorschrift für Bezahlangebote zugänglich zu machen. Verbraucherschützer begrüßen das Weniger an Geoblocking, dringen aber darauf, die Schranken noch weiter abzubauen. Aus ihrer Sicht ist es unverständlich, dass zwar Waren und Menschen ungehindert zwischen den EU-Ländern hin und her wechseln können, digitale Daten aber nicht. Würde Geoblocking gänzlich aufgehoben, wäre dies nach Überzeugung der Verbraucherschützer ein Beitrag zur europäischen Identitätsstiftung.
So funktioniert´s:
Melden sich die Nutzer von Streamingdiensten aus dem Ausland an, sind Dienste wie Google Play oder Zattoo dazu verpflichtet, den hauptsächlichen Wohnsitz und die damit einhergehenden Rechte zu überprüfen. Dafür können beispielsweise elektronische Zahlungsdetails, Postanschriften oder IP-Adressen verwendet werden. Über die Art der Verifikation hat der Dienstleister seinen Kunden im Sinne des Datenschutzes Auskunft zu erteilen. Hat sich beispielsweise der deutsche Tourist im Urlaub in Frankreich bei seinem Anbieter angemeldet, hat er Zugang zu den Angeboten, die sein Dienst für diesen Markt bereitstellt. Gerade Kunden von Netflix dürfte das freuen, sind doch in Frankreich viel mehr Inhalte verfügbar. Gleiches gilt für die Niederlande. Der umgekehrte Fall ist übrigens nicht möglich: Von zu Hause aus hat man keinen Zugriff auf die im Ausland abrufbaren Inhalte seines Vertragspartners.