Alles über Flugdaten


Bald kennt das Bundeskriminalamt euch fast besser als euer eigener Partner, zumindest wenn ihr eine Flugreise unternehmen wollt. Möglich wird die fast vollständige Überwachung durch ein Gesetz, das am 25. Mai reformiert in Kraft tritt.

Egal ob ihr in den Urlaub nach Mallorca fliegen oder eine Geschäftsreise nach Hamburg machen wollt, ab Ende des Monats darf das Bundeskriminalamt (BKA) noch mehr Daten über euch sammeln als zuvor – und diese auch langfristig speichern. Eine Reformation des BKA-Gesetzes macht es bald möglich.

Daten von der Flugbuchung direkt ans BKA

Wird ein Flug im System reserviert, gelangen schon die ersten Informationen über den Reisenden an das BKA: die sogenannten PNR-Daten (Passenger Name Record). Bis zu 60 Einzeldaten dürfen unter dem Klarnamen des Passagiers in der Zentralstelle des BKA ohne weiteren Anlass bis zu einem halben Jahr gespeichert werden, danach noch fünf Jahre unter einem Pseudonym. Hintergrund der Reformierung ist eine EU-Richtlinie aus 2016, die sicherstellen soll, dass kriminelle Handlungen und terroristische Straftaten schneller verfolgt und im besten Fall ganz verhindert werden.

Daten zu Flug und Person kategorisiert

Die PNR-Daten werden dabei in verschiedene Kategorien unterteilt. Einerseits hat das Bundeskriminalamt Zugriff auf Reiseroute und Hotelbuchungen, aber auch Informationen zum Ticket selbst und der eigenen Kreditkarte sowie dem Reisevermittler. Das BKA weiß damit nicht nur, wann ihr wohin fliegt, sondern auch, in welchem Hotel ihr übernachtet und welche Verpflegungsart ihr gebucht habt. Alle diese Daten werden bei Bedarf an weitere ermittelnde Behörden im europäischen Ausland weitergegeben. Üblicherweise legen Ämter wie das BKA ihr Augenmerk auf einzelne Merkmale, bei deren Häufung eine gesonderte Überwachung angeordnet wird. Dazu gehören wiederholte Reisen in bestimmte Regionen, aber auch Probleme bei der Sicherheitskontrolle und andere Auffälligkeiten.

Sich der Datensammlung zu entziehen, ist Flugreisenden ab 25. Mai 2018 im Prinzip nicht möglich. Wer seinen Flug über einen Reisevermittler oder eine Airline bucht, gibt Informationen zu seiner Person ganz automatisch weiter. Bekannt ist das System, besonders viele Daten von Flugreisenden zu erheben, vor allem aus den USA. Hier kommt hinzu, dass Passagiere mit mehreren „auffälligen“ Merkmalen zum Teil das Kürzel „SSSS“ (Secondary Security Screening Selection) auf ihr Flugticket gedruckt bekommen. Damit einher gehen eine wesentlich aufwändigere Sicherheitskontrolle am Flughafen und längere Wartezeiten. Mehr zum Thema „SSSS“ könnt ihr hier nachlesen.

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