Land der Mitte, des Lächelns, der Superlative, der Tempel und der Großen Mauer – nicht umsonst wird mit dem Slogan “Beautiful China” geworben! Das bevölkerungsreichste Land der Erde blickt auf eine über 5000-jährige Geschichte zurück und verbindet die unterschiedlichsten Landschaftsformen: grün bewaldete Flussdeltas, breite flache Ebenen, Nationalparks mit hohen Bergketten, geschäftige Millionenmetropolen und abwechslungsreiche Küstenabschnitte am Südchinesischen Meer.
Chinas einzigartige Sehenswürdigkeiten, faszinierende Architektur, atemberaubende Natur, weltbekannte Küche und die Magie eines für mitteleuropäische Verhältnisse unwirklichen Kultursystems machen die Tourismusmagnete des Landes aus. 2017 war die Volksrepublik, trotz des Visums für China, mit 61 Millionen Besuchern das viertplatzierte Land weltweit, gemessen an den Übernachtungszahlen. Doch was muss man für eine unvergessliche Reise nach China beachten und welche Einreisedokumente benötigt man an der Passkontrolle?
Was ist für die Einreise nach China zu beachten?
Einfach buchen, Koffer packen und ab zum Flughafen funktioniert bei China-Reisen leider nicht! Die große Reisefreiheit findet hier ein jähes Ende, denn Chinas Einreisebestimmungen gelten als eine der schärfsten weltweit und erfordern eine gute Urlaubsvorbereitung.
Für deutsche Staatsangehörige ist ein noch 6 Monate gültiger Reisepass erforderlich, der noch mindestens zwei visierbare Seiten enthalten muss. Dieser ist für die Beantragung eines Visums für China unerlässlich. Sollte der Pass kein halbes Jahr mehr gültig sein, sollte bei der zuständigen Meldestelle der Stadt oder Gemeinde schnellstens ein neuer Pass beantragt werden, da die Neuausstellung bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen kann. Die Visumbeantragung ist auch mit einem vorläufigen Reisepass möglich.
Alle Buchungen von Flügen, Hotels, Rundreisen oder Kreuzfahrten müssen bereits vollzogen und rückbestätigt sein. Danach kann die Beantragung des Visums für China auf der Seite des Chinese Visa Application Service Centers (CVASC) beginnen.
Visa-Infos:
- Art des Visums: Touristenvisum
- Visa-Kategorie: L
- Visa-Gültigkeit: 90 Tage ab Ausstellung
- Aufenthaltsdauer: 30 Tage ab Einreise während Gültigkeit
Infos zu weiteren Visakategorien, beispielsweise für Verwandtschaftsbesuche oder Handelsreisen, findet ihr ebenfalls auf der Seite des Chinese Visa Application Service Centers (CVASC).
Wissenswertes zur Visabeantragung
Das sogenannte Botschaftsvisum muss direkt bei der chinesischen Botschaft beantragt werden. Als Service und Hilfestellung hat die Agentur des Chinese Application Service Center (CVASC) ein Onlinezertifikat erstellt, über das man alle erforderlichen Daten zu Visum für China eingeben und die fertigen Antragsformulare zur Einreichung bei der Botschaft ausdrucken kann. Der Visumantrag ist über zwei Wege möglich:
Persönliche Beantragung in Botschaft/Konsulat:
- Terminvereinbarung online oder ohne Voranmeldung mit Wartezeit
- Antragsabgabe persönlich/durch Vertretungsperson
- Prüfung Unterlagen vor Ort auf Vollständigkeit, Reisepass wird einbehalten
- Erhalt Datumsquittung zur Unterlagen-Abholung
- Zahlung per EC-Karte nur vor Ort
- Visumkosten: 125,45 EUR
- Wichtig: Unterlagenprüfung auf Richtigkeit
Beantragung per Kurierdienst/Einschreiben:
- Antrag, Kopien, Reisepass & frankierter Rückumschlag per Kurierdienst an CVASC
- nach Visa-Erstellung folgt Info mit Zahlungsdetails
- Zahlung nur per Banküberweisung
- Visumkosten: 161,15 EUR
- Unterlagenerhalt nach Zahlungseingang vom Kurier
- Wichtig: Unterlagenprüfung auf Richtigkeit
Die übliche Bearbeitungszeit für ein Visum beträgt 4 Arbeitstage. Im Sonderfall und auf Genehmigung des Konsuls sind Expressbearbeitung (Abgabe vor 11:00 Uhr) innerhalb von 24 Stunden oder schnelle Bearbeitung innerhalb von 2-3 Arbeitstagen gegen Aufpreis möglich. Bei Beantragung per Kurierdienst ist zusätzlich die durchschnittliche Postlaufzeit zu beachten. Das Touristenvisum ist ab Ausstellung 90 Tage gültig, sodass sich keine langfristige Beantragung lohnt.
Solltet ihr euren China-Trip mit einem Weiterflug in eine Sonderverwaltungszone oder eines der Nachbarländer planen, benötigt ihr ein Zweiwege- oder Mehrfachvisum, da ihr mehrmals nach China einreist.
Teilnehmer von Gruppenreisen können die Visabeantragung über den Reiseveranstalter oder das Reisebüro abwickeln lassen. Das sogenannte Gruppenvisum bindet jedoch die gesamte Reisegruppe an einen gemeinsamen Aufenthaltsort.
In Deutschland ausstellende Konsulate nach regionalen Zuständigkeiten: | |
Alle Bundesländer | CVASC Berlin, Invaliden Straße 116-119, 10115 Berlin |
Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland | CVASC Frankfurt, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main oder CVASC Düsseldorf, Pempelforter Straße 50, 40211 Düsseldorf |
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein | CVASC Hamburg, Willy-Brandt-Straße 57, 5.OG, 20457 Hamburg |
Bayern | CVASC München, Lutzstraße 2, 80687 München |
Welche Antragsunterlagen werden benötigt?
Allgemeine Unterlagen:
- mind. 6 Monate gültiger Reisepass
- ausgefüllter Antrag inkl. Datum & Unterschrift
- farbiges Passbild (48mm x 33mm), auf Antragsformular aufzukleben
- Einwilligung in die Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten inkl. Unterschrift
- ggf. Kopien vorheriger China-Visa
Zusätzliche Unterlagen:
- bestätigte Flugtickets
- Hotelreservierungen für gesamten Aufenthalt
- ggf. Buchungsnachweis für Rundreise/Kreuzfahrt
- oder Einladungsschreiben für Touristen (inkl. Antragstellerdaten, Reiseangaben, Infos über einladende Person)
Besondere Unterlagen (sofern zutreffend):
- Einladungsschreiben in Kopie oder Original
- ggf. zusätzliche Dokumente auf Anforderung oder Vorsprache zu persönlichem Termin
Welche Einreisekontrollen am Flughafen?
Bei Einreise nach China wird an der Passkontrolle der Reisepass und das dazugehörige Visum für China jedes Reisenden kontrolliert. An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die Volksrepublik wird die Einreise verweigert.
An den für Ausländer geöffneten Grenzübertrittsstellen an den Flughäfen Peking, Shanghai, Shenyang, Guangzhou, Xi’an und Changsha sowie Shenzhen kommen zusätzlich Fingerabdruckscanner zum Einsatz. Für alle Ausländer zwischen 14 und 70 Jahren ist somit die Abgabe der Fingerabdrücke notwendig.
Innerhalb von 24 Stunden nach Einreise sind zudem alle Ausländer verpflichtet, sich bei dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Public Security Bureau zu melden. Bei Unterbringung in einem Hotel übernimmt das Hotel die Anmeldung. Ein Verstoß wird von den chinesischen Behörden protokolliert und kann eine spätere Einreiseverweigerung oder Visumsversagung nach sich ziehen.
Was ist zu tun, wenn das Visum abgelaufen ist?
Der Verlust des eigenen Reisepasses ist schon gravierend, doch ein abgelaufenes Visum ist mindestens genauso schwerwiegend, kann es doch über die Durchführung der Reise entscheiden. Die Angaben zu Gültigkeit, Anzahl der Einreisen und die Aufenthaltsdauer sind auf dem Visum für China offensichtlich erkennbar. Die Gültigkeit beginnt mit dem Tag der Ausstellung, nicht mit der Einreise nach China. Selbige wird von den Kontrolleuren verweigert, wenn kein gültiges Visum vorliegt.
Die Ausreise ist mit einem abgelaufenen Visum möglich, sollte aber unbedingt vermieden werden. Die Überziehung zieht mindestens ein empfindliches Bußgeld nach sich, das sich an der Anzahl der überzogenen Tage bemisst. Ohne Zahlung des Bußgeldes ist eine Ausreise aus der Volksrepublik China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geld- in eine Haftstrafe.
Wir empfehlen also die Verlängerung des Visums für China, das vor Ort bei der lokalen Sicherheitsbehörde um nochmals 30 Tage erbeten werden kann. Die Anfrage ist jedoch nicht mit einer automatischen Genehmigung gleich zu setzen.
Sonderregelungen zur Einreise
Flughafentransit
Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum für China benötigt, das Verlassen der Transitzone jedoch nicht möglich.
Der visumfreie 72-Stunden-Transit gewährt bei Weiterreise in ein Drittland innerhalb von 72 Stunden visumfreien Aufenthalt.
Einreise an | Aufenthalt in/um |
Flughäfen Changsha, Chongqing, Dalian, Guilin, Harbin, Qingdao, Shenyang, Wuhan, Xi’an oder Xiamen | am Einreiseort |
Der visumfreie 144-Stunden-Transit gilt bei Einreise an folgenden Flughäfen und für Aufenthaltsorte bei Weiterreise in ein Drittland innerhalb von 144 Stunden.
Einreise an | Aufenthalt in/um |
Flughäfen Shanghai Pudong International Airport, Shanghai Hongqiao International Airport, Nanjing Lukou International Airport, Hangzhou Xiaoshan International Airport
Häfen Shanghai Port International Cruise Terminal, Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal Bahnstation Shanghai (Shanghai-Hongkong-Züge) |
Verwaltungsgebiet der Stadt Shanghai und der Provinzen Jiangsu und Zhejiang |
Pekinger Westbahnhof
Flughäfen Beijing Capital International Airport, Tianjin Binhai, Shijiazhuang Zhengding Häfen Tianjin International Cruise Home Port, Qinhuangdao Port |
Verwaltungsgebiet des Großraums Peking-Tianjin-Hebei |
Flughäfen Guangzhou Baiyun International Airport, Shenzhen Bao’an International Airport, Jieyang Chaoshan International Airport | Provinz Guangdong |
Grenzübergangsstellen Chengdu (Provinz Sichuan) oder Kunming (Provinz Yunnan) | Provinz Südwest-China |
Visumfreie Einreise in die Provinz Hainan
Die Inselprovinz Hainan im Südchinesischen Meer will sich für den weltweiten Tourismus öffnen und ist daher seit Mai 2018 für deutsche Staatsbürger visumfrei bereisbar. Die Visafreiheit gilt jedoch nur für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen. Als Voraussetzung gilt, dass Reisende spätestens 48 Stunden vor Anreise ihre Einreiseformalitäten über ein akkreditiertes Reisebüro auf Hainan erledigen. Ist von Hainan eine Weiterreise in eine andere Provinz geplant, muss jedoch ein Visum für China eingeholt werden.
Visumfreie Einreise für Hongkong, Macau & Taiwan
Hongkong und Macau genießen als sogenannte Sonderverwaltungszonen weitgehende Autonomie, sodass deutsche Staatsbürger auch hier visumfrei einreisen dürfen. Gleiches gilt auch für die Insel Taiwan. Laut chinesischem Ein- und Ausreisegesetz gelten alle drei als „Ausland“, sodass eine Einreise aus Festlandchina visumtechnisch als Ausreise aus der Volksrepublik gilt und man bei Wiedereinreise ein Mehrfach-Visum für China benötigt.
Einreise nach Tibet
Um einiges schwieriger gestaltet sich eine Reise nach Tibet. Reisen in die autonome Region sind grundsätzlich möglich, jedoch kann es immer wieder zu zeitweisen Einschränkungen kommen.
In jedem Fall benötigen Ausländer die Spezialgenehmigung „Tibet Travel Permit“ vom tibetischen Fremdenverkehrsamt. Der dazugehörige Antrag kann nur für Reisegruppen mit mind. fünf Teilnehmern bei einem akkreditierten Reisebüro gestellt werden, welches zusätzlich für die gesamte Reiseroute den Transport und den Reiseführer organisiert. Dem Antrag sind zusätzlich Kopien von Reisepass und chinesischem Visum sowie Angaben zur Berufstätigkeit beizureichen.
Alle Informationen, Einreisebedingungen und Visagebühren basieren auf Stand 07/2019.
Hallo, wie ist es mit dem Transitvisum, wenn mein Rückflug Manila-Frankfurt zwei Zwischenlandungen in China vorsieht. Die erste Zwischenlandung ist in Guangzhou um 10:45 Uhr mit 10 Stunden 30 Aufenthalt. Die 2. Zwischenlandung ist in Changsha um 22:10 Uhr und der Abflug nach Frankfurt um 00:10 Uhr?
Danke und Grüße
Tanja
Hallo Tanja,
solange du das Flughafengelände nicht verlässt, ist unseres Wissens nach kein Transitvisum nötig. Für einen solchen Sonderfall kannst du aber auch auf der Seite des Auswärtigen Amts nachschauen oder eine chinesische Auslandsvertretung kontaktieren.
Beste Grüße
Die ab in den urlaub Magazin Redaktion