Neu: Deutscher Reisesicherungsfonds


Die Insolvenz des Reiseunternehmens Thomas Cook im Jahr 2019 hat Verbraucher wie Politik gleichermaßen auf den Plan gerufen. Seit dem 01.11.2021 müssen sich Reiseveranstalter ab einer bestimmten Umsatzgröße über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) absichern.

Absicherungsprobleme im Insolvenzfall

Wer Ende 2019 mit Thomas Cook oder einer der Tochterunternehmen verreisen wollte, kann sich vielleicht noch an die Umstände erinnern: Reisen wurden abgesagt oder abgebrochen, darunter auch solche, die bereits vollständig bezahlt waren. Die bisher in Deutschland geltende Haftungsgesamtsumme von 110 Mio. Euro pro Geschäftsjahr war im Fall von Thomas Cook nicht ausreichend. Auch die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es verstärkter Absicherung bedarf, um Reisende vor finanziellen Verlusten zu schützen.

DRSF-Insolvenzschutz
DRSF- neuer Fonds zum Insolvenzschutz

Absicherungspflicht in zentralem Sicherungsfonds

Mit der neuen Absicherungspflicht für Reiseanbieter ab dem 1. November wird das Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) praktisch umgesetzt. Pauschalreisen und damit verbundene Reiseleistungen werden somit über einen zentralen Reisesicherungsfonds abgesichert. Die Mittel dafür ergeben sich aus den Entgelten der abgesicherten Reiseunternehmen. Zu diesem Zweck wurde im Mai 2021 der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) gegründet. Die Absicherung über Versicherungs- und Kreditinstitute ist für Reiseanbieter mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. Euro nunmehr nicht möglich. Bis Ende Oktober 2027 soll der DRSF eine Gesamtabdeckung von 750 Mio. Euro betragen.

Für Verbraucher ergeben sich aus der Neuregelung gleich mehrere Vorteile:

  • Höheres Gesamtvolumen der Versicherungssumme
  • DRSF mit alleinigem Ziel der Insolvenzabsicherung
  • Keine privatwirtschaftlichen Interessen des DRSF
  • Zusammenarbeit des DRSF mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Fragen & Antworten zum neuen DRSF

Was muss ich tun, wenn mein Reiseveranstalter insolvent ist?

Betroffene Verbraucher erhalten vom DRSF alle Informationen und müssen nicht selbst aktiv werden.

Welche Reisen sind über den DRSF abgesichert?

Die Absicherung gilt für Pauschalreisen und Reisen mit verbundenen Reiseleistungen – d.h. eine beim Anbieter gebuchte Reise mit mindestens zwei Leistungen, die demselben Zweck dienen.

Wie kann ich erkennen, ob mein Reiseanbieter über den DRSF abgesichert ist?

Mittlere und größere Reiseunternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. Euro müssen sich seit dem 01.11.2021 über den DRSF absichern. Kleinere Reiseanbieter können das wie bisher bei Kreditinstituten und Versicherungen tun. Eine Information über die Art der Absicherung ist in den jeweiligen Buchungsunterlagen zu finden.

Weitere Informationen zum Deutschen Reisesicherungsfonds zum Nachlesen.

Invia Travel Germany GmbH
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