Wiederholt ist Italien von einem Erdbeben erschüttert worden. Am Mittwochvormittag erreichte das Beben eine Stärke von 5,4 auf der Richterskala. Betroffen ist das selbe Gebiet Mittelitaliens, das schon vor Kurzem mehreren heftigen Erdbeben erlag.
Vom Erdbeben in Italien betroffen sind erneut die Regionen in den Abruzzen, Marken und Latium. Auch in der Touristenstadt Rom waren gegen 10:30 Uhr die Erschütterungen zu spüren. Das Epizentrum des Erdbebens hat in etwa zehn Kilometern Tiefe gelegen, nahe des Ortes Amatrice. Kälte und Schnee verschärfen dieses Mal jedoch die Umstände. Nach den Erdstößen, die Mittelitalien und die Region Umbrien im August erschüttert hatten, sind zudem viele Menschen obdachlos geworden.
Erdbeben in Italien: Hinweise für Touristen?
Die erneuten Erdbeben verunsichern gewiss. Schon nach der Erdbebenserie im Sommer 2016 brach der Tourismus in Mittelitalien um 27 Prozent ein. Das ist ein fataler Teufelskreis. Emiliano Pigliapoco, Präsident des Hotelverbandes Federalberghi in Marken appelliert deshalb, auch innerhalb der einzelnen Regionen zu differenzieren, statt gleich auf ganz Mittelitalien zu verzichten. Touristisch reizvolle Ziele in Latium, wie der Vulkansee Lago die Bracciano nordwestlich von Rom oder das berühmte Kloster Monte Cassino sind längst nicht gefährdet. Das Epizentrum in Amatrice liegt zwar auch in Latium, doch die Region ist groß und erstreckt sich bis in den Osten Italiens. Hier sollte man eher den Nationalpark Gran Sasso und Monti della Laga meiden. Gesperrte Dörfer und Straßen sind ohnehin frühzeitig als nicht passierbar ausgeschildert, sodass Touristen nicht Gefahr laufen, in ein Erdbebengebiet zu reisen.
Kostenlose Reisestornierung bei Erdbeben?
Auch Reiserechtler Prof. Ronald Schmid (TU Dresden) findet: „Angst ist kein Ratgeber.“ Das Reiserecht stuft das Erdbeben in Italien nicht als in jedem Fall dramatisch ein. Ein Recht auf eine kostenlose Stornierung entsteht dadurch nicht. Die Kündigung einer Reise ist nur durch höhere Gewalt gerechtfertigt, die eine Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Urlauber in Rom oder an der Adria, wo das Beben als „Wackeln“ zu spüren war, können also nicht auf Kosten des Reiseveranstalters abreisen. Sollte man allerdings in die unmittelbar betroffene Region reisen wollen, kann man wegen erheblicher Gefährdung kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Ist man bereits in einem solchen Gebiet und storniert, muss man sich die Kosten für die Rückreise mit dem Reiseveranstalter teilen.