Urteil: BGH zu hohen Anzahlungen vor Reiseantritt

Die Richter des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe haben gesprochen: Zu hohe Anzahlungen für Reisen sollen bald der Vergangenheit angehören. Nur in begründeten Ausnahmen darf die Grenze von 20 Prozent noch überschritten werden.

Ausnahmen nur bei sachlicher Begründung

„Bei 20 Prozent sollte Schluss sein“, erklärte der Vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofes (BGH), Peter Meier-Beck. Nur wenn das Reiseunternehmen eine sachliche Rechtfertigung abgeben könnte, sei eine Überschreitung der 20-Prozent-Grenze möglich. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die TC Touristic GmbH und die Urlaubstours GmbH sowie der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen den Reiseveranstalter TUI Deutschland. Und das mit Erfolg: Auch die Höhe von Stornogebühren müssten, laut Urteil des BGH, vom Veranstalter zukünftig exakt begründet werden.

Urteil stoppt Anzahlungen von 40 Prozent und mehr

In den Klauseln für Pauschalreisen wurden bis dato 40 Prozent der Reisekosten und mehr als Anzahlung vor Reisebeginn von den Touristikunternehmen verlangt. Außerdem gab es eine Staffelung der Anzahlungssumme, je nachdem, wie viele Tage vorab sie geleistet wurde. Das ging schon den Vorinstanzen zu weit, deren Urteile das BGH jetzt bestätigte. Zukünftig dürfen Veranstalter nur noch dann mehr als 20 Prozent Vorauszahlung und hohe Stornogebühren verlangen, wenn sie dafür konkrete Gründe liefern können.

Wann darf eine Anzahlung mehr als 20 Prozent betragen?

Wie der BGH klar machte, dürfen Reiseveranstalter in begründeten Fällen von der neuen 20-Prozent-Regel abweichen. Reiseveranstalter müssen teilweise mit bis zu 100 Prozent für Hotels und Fluggesellschaften in Vorleistung gehen. Solche Vorleistungen, die nachweislich über dem 20-Prozent-Satz liegen, dürfen Reiseveranstalter ihren Kunden aufwandsbezogen in Rechnung stellen.

Invia Travel Germany GmbH
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17 Kommentare zum Thema
  1. Emilia Gruschka

    Wie hoch ist die Anzahlung bei Ihnen ?
    Lg

    1. Ab-in-den-Urlaub.de Extra

      Liebe Frau Gruschka,

      die Anzahlung ist abhängig vom jeweiligen Reiseveranstalter.

      Viele Grüße, das Team von Ab-in-den-Urlaub.de Extra

  2. Wittke

    xTUI will eine Anzahlung von 40 % ist das überhaupt rechtens?

  3. Lothar Homma

    Habe am 04.10.16 eine Seereise bei TUI über den Kreuzfahrerberater gebucht und dort stand 25 % Anzahlung, TUI hingegen hat 35 % einfach ohne Begründung abgebucht und selbst der Kreuzfahrerberater wussten absolut nichts davon.
    Da hatte man das Gefühl die holen sich bei und Reisenden ein Zinsloses Darleen für die Übernahmen von teilen Air Berlin.

    Und nun meine Frage, ist das überhaupt so Rechtens gewesen.

    Mit freundlichen Grüssen

    L.Homma

  4. I.M. Rogen

    Meine Tochter hat heute bei ab in den Urlaub gebucht. Für Ende Juli, Anfang August . . sie verlangen immer noch 35%/Anzahlung . . ist das rechtens ?

  5. Wehn, Petra

    Sehr geehrte damen und Herren,
    ich hätte gern gewusst, wie hoch die Anzahlung auf eine Pauschalreise nach Ägypten ist mit Express Travel International ist.

  6. kristina

    Hallo , wie hoch ist die anzahlung bei Ab in den Urlaub Spezial ??

    1. Ab-in-den-Urlaub Extra

      Nutzen Sie hierzu bitte den Service-Bereich von-ab-in-den-urlaub.de oder die Hotline unter 0341 65050 83970.

      Freundliche Grüße,
      Ab-in-den-Urlaub Extra

  7. Ralf Schmeier

    Hallo , habe heute eine Reise bei Aurum tours gebucht.Die Anzahlung für einen ganz normalen Mallorca- Urlaub beträgt 60% .Ist das normal ?
    fg Ralf Schmeier

  8. Serge Marc Franz

    20 % schon zu zahlen dies 2 Monaten davor ist schon ärgerlich aber dazu 5 Wochen vorher den gesamten preis zu zahlen ist eine Sauerei !!!!
    es wird nichts anderes gemacht ausser ein Brief zu senden aber absolut keine Leistung, ich könnte ja Tod sein dazwischen oder anderes.
    dieses firmen kasieren doch dabei hundert tausende ohne was zu tun !!

  9. Thierbach, Anke

    Hallo
    Wir haben soeben für 8 Übernachtungen
    31.08.- 08.09.19
    in Pfunds (Österreich) ein DZ für 754,40€ gebucht.
    Etz sollen wir bis zum 30.06.19
    230.00€ überweisen.
    Ich hab das Gefühl das ca 30% zuviel sind.
    Was meinen Sie dazu?
    Danke für Ihre Antwort
    MfG Anke Thierbach aus Deutschland

    1. ab-in-den-urlaub.de Magazin Redaktion

      Hallo Anke,
      lies dazu gerne die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters nach. Anzahlungen über 20% sollten dort in der Regel schriftlich begründet werden. Falls nicht, schreibe den Veranstalter auch einfach direkt an und frage nach einer Reduzierung der Anzahlung.
      Viele Grüße,
      ab-in-den-urlaub.de Magazin Redaktion

  10. Deidesheimer Bernd

    Ich will bei locaboat ein Hausboot für August mieten, sie verlangen 35% Anzahlung. Ist das bei o.g.BGH-Urteil rechtens?

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Bernd,

      eine rechtliche Beratung können wir hier leider nicht leisten! Der Anbieter müsste aber in seinen AGB die 35% begründen, andernfalls kannst du nach einer Reduzierung fragen.

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  11. Ursula Menzel

    Dieses Urteil ist schon mehr als “schwammig”. Wir hatten im Nov.19 eine Rhodos Pauschalreise für den Zeitraum von 10 Tagen ab dem 18.6.20 gebucht und mussten hierfür 40% anzahlen. Durch die Corona Pandemie haben wir die Reise im Mai aufgrund der COPD Erkrankung und des damit verbundenen Risikos für meinen Mann (62 Jahre) storniert und bleiben jetzt auf der Anzahlung von über 800€ sitzen. Nicht einmal die Versicherung will für diesen finanziellen Schaden aufkommen.

  12. Patrick Ehrat

    Würde gern mal wissen, wann meine Anzahlung vom Januar 2020 für meine abgesagte Reise nach Teneriffa im Mai 2020 wieder bei mir landet?

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Patrick,

      hast du bei ab in dne urlaub gebucht? Wie du dir vorstellen kannst, erreichen uns in diesen Zeiten außergewöhnlich viele Anfragen, die wir leider nicht so schnell beantworten können, wie es unser eigener Anspruch ist. Dafür möchten wir uns bei dir entschuldigen!

      Falls sich unser Service in der Zwischenzeit noch nicht bei dir gemeldet hat, versuche es bitte weiter per Telefon unter 0341 65050 51250 oder per Kontaktformular über deinen ab in den urlaub Login. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, allen Kunden zeitnah zu antworten.

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion