Bald ist es soweit: Die Reise ist gebucht, die Koffer gepackt und es kribbelt im Bauch – denn der Urlaub steht vor der Tür. Bevor ihr euch in fremde Länder begebt, solltet ihr neben all den paradiesischen Urlaubsvorstellungen auch in Betracht ziehen, was schief gehen kann. Was passiert, wenn ihr während eurer Reise krank werdet oder sogar in einen Unfall verwickelt seid? Damit ihr eure Vorfreude trotzdem genießen könnt, ist eine Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Doch dabei gibt es einiges zu beachten.
Abschluss einer Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für euren Urlaub – auch, wenn ihr nur ein paar Tage verreist oder der Urlaub in der EU stattfindet. Häufig überwiegt der Gedanke, dass nichts passieren kann. Müsst ihr im Urlaub dann aber doch zum Arzt, kann das richtig teuer werden. Ob allergische Reaktion, starke Grippe oder unerwartete Lebensmittelvergiftung – werdet ihr im Urlaub krank und habt keine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, bleibt ihr meist auf den gesamten Arzt- und Bearbeitungskosten sitzen. Doch dies ist nicht immer der Fall. Seid ihr gesetzlich versichert und verfügt über eine European Health Insurance Card (EHIC), könnt ihr innerhalb der EU und einigen weiteren Ländern (Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein, Mazedonien, Kroatien und Serbien) medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen. Ob ihr dabei in Vorkasse treten müsst oder kostenfrei behandelt werdet, kommt auf das jeweilige Reiseland an. Zusatzkosten, wie die Praxisgebühr, Kosten für die Bearbeitung, Krankenrücktransport oder eine Krankenhauspauschale werden euch nicht erstattet. Prüft also unbedingt vor Reiseantritt die Leistungen eurer gesetzlichen Krankenversicherung und solltet ihr im Ausland behandelt werden, behaltet unbedingt die Rechnung.
Viele ausländische Ärzte und Krankenhäuser auf privater Basis versorgen euch nur gegen direkte Bezahlung und die Kosten werden anteilig erstattet, wenn euer Urlaubsland ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat und zu den Schengen-Staaten gehört. Liegt euer Reiseziel außerhalb dieser Staaten, müsst ihr die Arztkosten in voller Höhe vor Ort bezahlen. Habt ihr jedoch eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen, werden euch Kosten für die Behandlung, die Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt erstattet.
Unterschiede zwischen Versicherungen
Während eine Auslandskrankenversicherung bei Krankheiten und Unfällen im Urlaub in Kraft tritt, springt die Reiseversicherung ein, wenn ihr euren Urlaub deswegen gar nicht erst antreten könnt. Reiseversicherung ist also meist ein Synonym für die Reiserücktrittsversicherung. Diese sichert euch ab, wenn ihr eure Reise stornieren müsst – beispielsweise, weil ihr vorher krank werdet, ein Verwandter einen Unfall hat oder ihr aufgrund verspäteter öffentlicher Verkehrsmittel euren Flug verpasst habt. Müsst ihr jedoch im Urlaubsland aufgrund von Krankheit oder Verletzung einen Krankenrücktransport in Anspruch nehmen, greift die Auslandskrankenversicherung.
Leistungen einer Auslandskrankenversicherung
Wollt ihr sichergehen, dass wirklich alle unvorhergesehenen Krankheitskosten übernommen werden, müsst ihr unbedingt eine Krankenversicherung für das Ausland abschließen. Die Leistungen variieren natürlich je nach Anbieter. Um vom vollen Versicherungsschutz zu profitieren, solltet ihr auf folgende Kostenübernahmen Wert legen:
- weitreichende ärztliche Behandlungen im Ausland (ambulant und stationär)
- Zahnbehandlung
- medizinische Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen, Rollstuhl)
- Arznei- und Heilmittel
- Transport zum Krankenhaus
- Unterbringung im Krankenhaus
- Krankenrücktransport zum Wohnort
- 24-stündige Notrufzentrale
- Überführung im Todesfall, Bergung oder Bestattung
Dieser Umfang der Krankenversicherung für den Urlaub geht meist über den günstigen Basis-Schutz hinaus. Seid beim Lesen der Vertragsbedingungen stets vorsichtig mit den Formulierungen und achtet auf den Termini „medizinisch sinnvoll und vertretbar“. Unter dieser Formulierung sind die Leistungen leichter durchsetzbar als unter der Formulierung „medizinisch sinnvoll“. Außerdem müsst ihr checken, ob euer Versicherer nur bis Ende der Laufzeit zahlt oder bis zu eurer Genesung beziehungsweise zu eurer Transportfähigkeit. Glücklicherweise sind solche Stolperfallen eher selten.
Achtet beim Abschluss eurer Versicherung außerdem auf Hinweise zu besonderen Personengruppen. Als Sportler, Schwangere, Senioren oder chronisch Kranke solltet ihr die expliziten Vertragsbedingungen beachten, denn nicht immer zahlt die Auslandskrankenversicherung bei solchen „Sonderfällen“. Schaut gerade beim Urlaub in der Schwangerschaft nach geeigneten Tarifen, denn oft sind Untersuchungen oder Entbindungen nicht Teil des Versicherungsschutzes. Eine Ausnahme bilden natürlich akute Komplikationen.
Reist ihr mit der ganzen Familie, einem Verein oder einer Schulklasse, bieten viele Versicherungen mittlerweile einen Rundumschutz für Gruppen an. Außerdem solltet ihr unbedingt eine Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen, denn bei hohen Arztrechnungen kommen auch hier noch recht hohe Summen zusammen, die ihr sonst allein stemmen müsst. Da sich die verschiedenen Varianten meist nur um wenige Euros unterscheiden, solltet ihr nicht lange überlegen und den vollen Schutz in Anspruch nehmen.
Leistungen, die NICHT inbegriffen sind
Auch wenn ihr einen umfangreichen Versicherungsschutz wählt, gibt es einige Leistungen, die nicht in der Auslandskrankenversicherung inbegriffen sind. Dabei handelt es sich beispielsweise um Behandlungen, bei denen ihr schon vor eurer Reise wusstet, dass diese während der Urlaubszeit stattfinden müssen. Außerdem werden vorsätzlich beigeführte Krankheiten oder Unfälle natürlich nicht erstattet und häufig sogar wegen Versicherungsbetrug geahndet. Auch Entzugsbehandlungen, Psychotherapien oder alternative medizinische Behandlungen sind nur in ganz speziellen Versicherungstarifen enthalten. Ebenso verhält es sich bei Hypnosen, Massagen oder Bädern.
Kommt ihr bei vorhersehbaren Kriegen, Demonstrationen und gesellschaftliche Unruhen zu Schaden oder nehmt an diesen sogar aktiv teil, wird euch die Versicherung in der Regel auch keine Erstattung leisten. So solltet ihr euch im Vorfeld ein wenig mit der Lage in eurem Urlaubsland auseinandersetzen. Sind Reisewarnungen für eure Destination ausgesprochen, kann es ebenso passieren, dass eure Versicherung die Notfallkosten nicht trägt. Werden Unruhen oder Reisewarnungen nach eurem Reiseantritt bekanntgegeben, gibt es je nach Anbieter unterschiedliche Regelungen. Während einige Versicherungsunternehmen die sofortige Ausreise verlangen, bekommt ihr bei anderen eine Frist dafür.
Kosten einer Reisekrankenversicherung
Die Kosten einer Auslandskrankenversicherung variieren je nach Anbieter – doch meist nur minimal. Außerdem errechnet sich die Beitragshöhe nach eurem Alter, den gewählten Leistungen, der Höhe der Selbstbeteiligung sowie dem Reiseziel. Reist ihr allein und bis zu 56 Tage, zahlt ihr bis zu 25 Euro pro Jahr. Als Familie müsst ihr mit Kosten bis 50 Euro jährlich rechnen, wobei hier auch jedes Familienmitglied geschützt ist, wenn es während des Jahres allein verreist. Senioren sollten etwas höhere Beiträge einkalkulieren. Außerdem kostet eine Reisekrankenversicherung für die USA, für Kanada sowie für Risikogebiete und Entwicklungsländer meist etwas mehr.
Bedenkt, dass allein ein Krankenrücktransport von Italien nach Deutschland mehr als 10.000 Euro kosten kann und ihr deswegen unbedingt in einer Auslandskrankenversicherung investieren solltet. Auch die medizinischen Kosten sind im Ausland meist viel teurer als in Deutschland. Zum Vergleich: Die Behandlung eines Herzinfarktes kostet in Deutschland etwa 4.000 Euro, wohingegen ihr für dieselbe Behandlung in den USA mit rund 15.000 Euro rechnen müsst. Mit einer Auslandskrankenversicherung müsst ihr euch jedoch keine Sorgen über hohe Kosten oder gar eine mangelnde medizinische Versorgung machen.
Kündigung einer Auslandskrankenversicherung
Die Vertragslaufzeit für eine Reisekrankenversicherung liegt meist bei einem Jahr. Manchmal handelt es sich auch um zwei oder drei Jahre. Auch hier gibt es jedoch spezielle Tarife, die sich beispielsweise an Dienstreisende richten und kürzere Laufzeiten beinhalten. Eine Kündigung ist ohne Probleme mit einem Schreiben innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen drei Monate.
Versicherungsschutz für die Art der Reise
Natürlich ist auch immer die Art eurer Reise sowie deren Dauer ausschlaggebend für den Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung. So kommt es darauf an, wohin ihr reist, wie lange ihr bleibt, wie alt ihr seid und aus welchem Grund ihr verreist. Reguläre Auslandskrankenversicherungen richten sich meist an Alleinreisende oder Familien, die sich bis zu 56 Tage jährlich im Ausland aufhalten. Zahlt ihr ein wenig mehr, könnt ihr euch sogar bis zu 365 Tage pro Jahr in einem fremden Land aufhalten. Genügt euch dies nicht, ist es meist nicht möglich, mehrere Versicherungen nacheinander abzuschließen.
Mittlerweile bieten jedoch viele Versicherungen besondere Tarife für Weltreisende, Austauschschüler, digitale Nomaden, Au-Pairs, Backpacker, Work and Traveler oder andere Langzeitreisende an. Seid ihr euch noch nicht sicher, wie lange ihr im Ausland bleibt, solltet ihr darauf achten, dass eure Reisedauer individuell anpassbar ist. Prüft als Langzeitreisende außerdem, ob ihr spontan nach Deutschland zurückkehren könnt und ein Aufenthalt in eurem Heimatland auch versichert ist. Dies ist vor allem relevant, wenn ihr keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habt, aber zu Weihnachten, Geburtstagen und Co. gern zu eurer Familie zurückkehren wollt. Sporturlauber profitieren dagegen vom normalen Versicherungsumfang einer Auslandskrankenversicherung – es sei denn, ihr seid Berufs- oder Wettbewerbssportler, die Geld mit ihrem Hobby verdienen.
Geht es um die Destination eurer Reise, müsst ihr meist nichts beachten – außer, ihr macht in den USA oder in Kanada Urlaub. Eine Auslandskrankenversicherung für diese Regionen ist durch einen zusätzlichen Tagestarif meist ein wenig preisintensiver. So gilt es bei besonderen Ausnahmefällen, das Kleingedruckte zu lesen oder euch umfassend über den Schutz der Auslandskrankenversicherung beraten zu lassen.
Wann die Versicherung abschließen?
Habt ihr euch dafür entschieden, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, solltet ihr dies rechtzeitig tun. Da ein Schutz nicht erst im Nachhinein in Kraft treten kann, solltet ihr euch mindestens 30 Tage vor dem Antritt eurer Reise darum kümmern. Einige Versicherungen fordern sogar einen Abschluss, der innerhalb von 14 Tagen nach der Reisebuchung geschehen muss.
Wie verhält man sich im Notfall?
Trotz Versicherungsschutz will natürlich keiner auf Reisen zu Schaden kommen, sondern den Urlaub voller Entspannung verbringen. Sollte euch jedoch doch einmal etwas passieren, heißt es: Ruhe bewahren und richtiges Verhalten im Krankheitsfall an den Tag legen. Als erstes solltet ihr die Notruf-Hotline eurer Versicherung wählen, euren Fall schildern und nach dem weiteren Vorgehen fragen. Meist ist der Kundendienst sieben Tage die Woche und 24 Stunden am Tag erreichbar. Als nächstes sucht ihr einen Arzt in der Nähe auf, wenn in eurem Tarif die freie Arztwahl gegeben ist.
Dabei kann es natürlich vorkommen, dass ihr erst einmal in Vorkasse gehen müsst und die Behandlung vorerst aus der eigenen Tasche zahlt, bevor die Versicherung euch nachträglich die Summe zurückerstattet. Hebt also unbedingt die englischsprachigen Rechnungen auf, um diese später einzureichen. Hohe Behandlungskosten übernimmt die Versicherung meist sofort. Gibt es an irgendeiner Stelle Probleme, könnt ihr natürlich auch euren Reiseveranstalter um Rat fragen oder die Notfallnummer der Deutschen Botschaft im entsprechenden Urlaubsland anrufen.
Wie läuft die Rückerstattung der Kosten ab?
Trotz der umfangreichen Leistungen und geringen Kosten sollte eure Auslandskrankenversicherung natürlich nicht zum Einsatz kommen. Werdet ihr jedoch im Urlaub krank, müsst ihr in den meisten Ländern außerhalb der EU erst einmal in Vorkasse gehen – also die Kosten für die Behandlung selbst tragen, bevor ihr sie nach eurer Reise erstatten lassen könnt.
Behaltet daher unbedingt eure Rechnungen für Arzt, Medikamente und Krankenhaus, um diese nachträglich bei eurer Versicherung einzureichen. Achtet dabei darauf, dass diese auf Englisch ausgestellt werden und detaillierte Angaben über alle erbrachten Maßnahmen beinhalten. So sollte in der Rechnung sowohl die Diagnose als auch die verschiedenen Behandlungen und deren Kosten aufgeführt werden. Meist gibt es eine Frist von etwa zwei Monaten, in der ihr die Belege bei eurer Versicherung einreichen müsst, um von der vollen Kostenerstattung zu profitieren. Weiterhin könnt ihr bei einem frühzeitigen Reiseabbruch durch einen Krankheitsfall die bereits bezahlten Versicherungsbeiträge zurückerstatten lassen, die ihr nicht mehr nutzen könnt.
Außerdem solltet ihr euch im Fall der Fälle auch immer noch einmal rückversichern, ob eure Assekuranz die Kosten wirklich übernimmt. Meist gibt es kostenfreie 24-Stunden-Hotlines, an die ihr euch wenden könnt und mit ausreichend Informationen zu eurem Tarif versorgt werdet. Dies solltet ihr gerade bei teuren Behandlungen, einem Aufenthalt im Krankenhaus oder dem Rücktransport bei Deutschland unbedingt tun.
Fazit zur Auslandskrankenversicherung
Da die deutsche gesetzliche Krankenversicherung im Ausland oft nur einen begrenzten Schutz bietet, solltet ihr unbedingt eine Reisekrankenversicherung für das Ausland abschließen – besonders, wenn ihr außerhalb der EU verreist.
Lasst euch bei der Wahl der Tarife jedoch ausreichend Zeit, um verschiedene Versicherungen miteinander zu vergleichen und achtet darauf, dass ihr die den Tarif genau auf eure Reise abstimmt. Langzeitreisende sollten sich überlegen, ob eine zwischenzeitliche Rückkehr nach Deutschland geplant ist. Bucht ihr eure Auslandskrankenversicherung, seid ihr meist auf der sicheren Seite und könnt euren Urlaub hoffentlich in vollen Zügen genießen.