Brexit: Was Reisende wissen müssen


Der Brexit ist Realität. Am 31. Januar 2020 hat Großbritannien die EU verlassen. Was das für Reisende bedeutet und welche Änderungen zu erwarten sind.

Der Brexit hat zunächst keine massiven Auswirkungen auf Reisende, denn bis zum Jahresende 2020 ändert sich für sie zunächst nichts. Wer in diesem Jahr Großbritannien oder Nordirland besuchen will, muss sich erst einmal nicht auf Veränderungen einstellen. Die wichtigsten Informationen für Reisende zum aktuellen Stand im Überblick.

Brexit EU und Großbritannien gehen getrennte Wege
Brexit EU und Großbritannien gehen getrennte Wege

Einreise

Für die Einreise ins Vereinigte Königreich (UK) reicht EU-Bürgern weiterhin der Personalausweis, so die Angaben des Auswärtigen Amtes (AA). Ein gültiger Reisepass macht die Einreise nach Großbritannien und Nordirland ebenso möglich, falls ihr nicht ohnehin einen Personalausweis dabeihabt. Wer aktuell nur über einen vorläufigen Personalausweis verfügt, kann mit diesem noch bis zum 31. Dezember 2020 einreisen.

Ab 2021 ist damit zu rechnen, dass der Personalausweis für die Einreise nicht mehr ausreicht. Die britische Regierung hat angekündigt, dass es im Verlauf des kommenden Jahres zu Änderungen kommen kann.

Flüge

Für Flugreisende von und nach UK ändert sich zunächst nichts. Ab 2021 könnte jedoch ein umfassendes Luftverkehrsabkommen nötig werden, um die Abläufe dauerhaft zu regeln. Flüge für den Sommer 2020 werden wie geplant durchgeführt, sie sind bei vielen Airlines bereits seit geraumer Zeit öffentlich und buchbar.

Flug nach London
Flug nach London

Gut zu wissen: Die EU-Fluggastrechte, welche die Entschädigungsansprüche bei Flugausfällen und Verspätungen regeln, sollen auch nach dem Brexit gelten. So hat es die britische Regierung angegeben. Ab 2021 ist für Flugreisende maßgeblich, dass ihre Verbindungen entweder in Großbritannien oder in der EU starten und in Großbritannien landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Pauschalreisen

Für Pauschalreisende ändert sich durch den Brexit erst einmal nichts, so das britische Fremdenverkehrsamt. Reiseveranstalter aus Deutschland bieten weiterhin den Urlaub in Großbritannien an und führen diesen wie gewohnt durch.

Reiseversicherung

Bei Reisen ins Ausland ist eine private Auslandsreise-Krankenversicherung grundsätzlich zu empfehlen, unabhängig ob der Urlaub in Großbritannien oder anderswo stattfindet. Denn der Krankheitsfall im Urlaub kann immer eintreten. Wichtig ist die Wahl einer Versicherung, die auch für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland aufkommt.

Mobilfunk

Wer Urlaub in Großbritannien und Nordirland macht, zahlt aktuell für ein Telefonat mit dem Handy oder SMS keine zusätzlichen Kosten. Grundlage dafür ist die Abschaffung der Roaming-Gebühren innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU. Wie UK nach dem Brexit zu behandeln ist, können die Mobilfunkanbieter selbst festlegen. Vorerst scheinen hier keine Extra-Kosten zu lauern, denn die großen Anbieter könnten Großbritannien ähnlich wie die Schweiz behandeln, die ebenfalls nicht in der EU ist.

Mit dem Smartphone in London
Mit dem Smartphone in London

Bei Telekom und Vodafone soll zunächst alles wie gewohnt bleiben. Der Anbieter O2 wird seine Gebühren für Großbritannien bis Jahresende 2020 erst einmal nicht ändern. Danach ist die Einstufung in eine andere Länderzone möglich.

Alle Daten und Informationen: Stand 02/2020.

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2 Kommentare zum Thema
  1. rob guffens

    was bedeutet train and fly?

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Rob,

      meinst du “Rail & Fly”? Das bedeutet, dass im Angebot eine Zugverbindung zum Flughafen enthalten ist. Erfahre hier mehr zum Thema.

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion