Die Frankfurter Tabelle hilft euch dabei, nach Mängeln im Urlaub eine angemessene Entschädigungshöhe zu finden. Sie dient als Richtlinie und kann nach eurer Rückkehr zur Orientierung für euer Beschwerdeschreiben an den Reiseveranstalter genutzt werden. Alle Reisemängel im Überblick.
Enttäuschung im Urlaub: Wie vorgehen?
Ihr habt euch riesig auf den wohl verdienten Urlaub gefreut und dann das – ein Zimmer ohne Meerblick wie vereinbart, schlechtes Essen, eine defekte Klimaanlage oder Baulärm im Hotel vermiesen euch schon nach kurzer Zeit die Stimmung. Oder durch eine heftige Flugverspätung habt ihr einen wichtigen Programmpunkt verpasst. Das macht natürlich erstmal schlechte Laune!
Doch habt ihr eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Wenn die Bitte um Abhilfe des Problems vor Ort nichts bringt, könnt ihr im Nachhinein zumindest eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten herausschlagen. Um euch eine Richtlinie zu geben, welche Höhe für diese Entschädigung angebracht ist und welche ihr beim Reiseveranstalter fordern könnt, gibt es ein praktisches System: Die Frankfurter Tabelle.
Was ist die Frankfurter Tabelle?
Die Frankfurter Tabelle ist eine Liste für mögliche Reisemängel, die einen Überblick über entsprechende Entschädigung in Prozent gibt. Bereits in den 1980er Jahren wurde die Frankfurter Tabelle durch die 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt entwickelt. Trotz dieses gerichtlich festgelegten Ursprungs dient die Frankfurter Liste aber nur als Richtlinie für Preisminderungen durch Reiseveranstalter, wenn die Gäste im Urlaub eine Beeinträchtigung erfahren haben; sie ist also für Reiseunternehmen nicht bindend.
Wie kann ich die Tabelle anwenden?
Wenn ihr von einem der in der Frankfurter Tabelle genannten Mängel oder sogar mehreren Einschränkungen im Urlaub betroffen seid, habt ihr die Möglichkeit, euch bei eurem Reiseleiter oder Reiseveranstalter zu beschweren. Je früher die Probleme genannt werden, desto besser. Falls die Beschwerde schon während des Urlaubs möglich ist – beispielsweise, weil die Reiseleitung gleichzeitig für die Buchung verantwortlich ist – solltet ihr höflich um Abhilfe des Problems oder Beseitigung des Mangels bitten. Wird dem nicht nachgekommen, bleibt nach der Rückkehr aus dem Urlaub noch die Option einer schriftlichen Beschwerde.
Darin könnt ihr festhalten, welche Mängel im Urlaub vorlagen und dass nichts zur Behebung unternommen wurde bzw. vielleicht auch nicht durch die Reiseleitung unternommen werden konnte (wenn beispielsweise ein Sauberkeitsproblem im Hotel vorlag). Außerdem solltet ihr um eine entsprechende Entschädigung für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten. Die Frankfurter Tabelle kommt euch dabei gerade recht: Sie dient nämlich als Orientierung, welche Rabatthöhe im jeweiligen Fall angebracht sein kann.
Die Frankfurter Tabelle gliedert sich der Übersicht halber in vier verschiedene Bereiche: Die Unterkunft, die Verpflegung, den Transport und Sonstiges. Dabei greift sie unterschiedliche Reisemängel auf, die je nach Schweregrad und Rahmenbedingungen verschieden hohe Rabatte rechtfertigen können.
Frankfurter Tabelle für die Unterkunft
Seid ihr von eurer Unterkunft enttäuscht, kann das viele Gründe haben. Einige rechtfertigen eine Entschädigung – vor allem verschmutzte Zimmer oder Lärm am Tage oder in der Nacht. Schaut in die Frankfurter Tabelle, bei welchen Mängeln im Hotel oder Zimmer auf dem Kreuzfahrtschiff welche Rabatthöhen angebracht sind.
Abweichung vom gebuchten Objekt (zum Beispiel ein ganz anderes Hotel) | 0 bis 25 Prozent Entschädigung |
Abweichende Lage des Hotels (zum Beispiel weitere Entfernung von Stadtzentrum oder Strand als angegeben) | 5 bis 15 Prozent Entschädigung je nach Entfernung |
Abweichende Unterbringungsart (zum Beispiel ein Hotel statt ein Ferienhaus oder eine Etage im Erdgeschoss statt wie vereinbart in den oberen Etagen mit Aussicht) | 5 bis 10 Prozent Entschädigung |
Abweichende Art der Zimmer (zum Beispiel ein Doppelzimmer statt ein Einzelzimmer) | 20 bis 30 Prozent Entschädigung |
Mängel in der Ausstattung des Zimmers (zum Beispiel eine fehlende Klimaanlage trotz Vereinbarung) | 5 bis 50 Prozent Entschädigung |
Ausfall von Toilette, Dusche und Co. | 5 bis 20 Prozent Entschädigung |
Fehlender oder mangelhafter Service in der Unterkunft | 5 bis 25 Prozent Entschädigung |
Sonstige Beeinträchtigungen und Störungen (zum Beispiel durch Lärm) | 5 bis 40 Prozent Entschädigung |
Fehlende, vorab zugesagte Kureinrichtungen wie Thermalbäder | 20 bis 40 Prozent Entschädigung, die von der Art des Urlaubs abhängen („Kururlaub“ oder etwa nur „Wellnessurlaub“?) |
Abweichende Art der Zimmer
Ihr erhaltet ein Doppelzimmer statt eines Einzelzimmers und müsst das mit anderen Personen aus eurer Buchungsgruppe teilen? Dann sind 20 Prozent Entschädigung die Empfehlung der Frankfurter Tabelle. Bei einem Dreibett- statt Doppelzimmer werden 20 bis 25 Prozent empfohlen, bei einem Vierbett- statt Doppelzimmer sind es 20 bis 30 Prozent. Wenn ihr mit Fremden in ein Zimmer kommt, ist eure Rabattchance deutlich höher, als wenn es sich um Freunde und mitgebuchte Personen handelt.
Reisemängel bei der Ausstattung des Zimmers
Ist das Zimmer zu klein oder fehlt der Balkon, könnt ihr zwischen 5 bis 10 Prozent Nachlass verlangen – Zweites richtet sich auch nach der Jahreszeit. Wurde euch ein Meerblick versprochen und er fehlt, sind ebenfalls 5 bis 10 Prozent Entschädigung angeraten. Fehlen ein Bad oder ein WC bzw. könnt ihr dieses entgegen der Vereinbarung nur mit fremden Reisenden gemeinschaftlich nutzen, sind zwischen 15 und 25 Prozent Nachlass drin. Fehlt die Dusche, empfiehlt die Tabelle, 10 Prozent Entschädigung zu fordern.
Außerdem gibt es Nachlässe bei
- einem fehlenden Radio oder TV-Gerät: 5 Prozent
- einer zu geringen Möbelausstattung im Zimmer: zwischen 5 und 15 Prozent
- einer fehlenden Klimaanlage, je nach Zusage und Jahreszeit: zwischen 10 und 20 Prozent
Sind echte Schäden wie Risse in den Wänden, Feuchtigkeit oder Schimmel vorhanden oder entdeckt ihr sogar krabbelndes Ungeziefer im Zimmer, könnt ihr je nach Mangel zwischen 10 und 50 Prozent Entschädigung vom Reiseveranstalter fordern.
Ausfall von Versorgungseinrichtungen
Wenn die Toilette oder das Warmwasser im Bad ausfällt, ist das im Urlaub besonders ärgerlich. Die Frankfurter Tabelle empfiehlt hier einen Nachlass von jeweils 15 Prozent. Fällt die Klimaanlage aus, richtet sich der Rabatt nach der Jahreszeit und bewegt sich ebenso wie der jahresunabhängige Strom- oder Gasausfall zwischen 10 und 20 Prozent. Läuft gar kein Wasser, sind 10 Prozent Rabatt okay. Und abhängig vom Stockwerk könnt ihr beim Ausfall des Fahrstuhls zwischen 5 und 10 Prozent Entschädigung verlangen.
Servicemängel in der Unterkunft
Wenn der Service im Hotel komplett fehlt, dürft ihr ein Viertel des Reisepreises als Entschädigung zurückverlangen. Wird „nur“ schlecht gereinigt, sind es 10 bis 20 Prozent. Wird eure Bettwäsche oder euer Handtuch trotz Verschmutzung regelmäßig nicht gewechselt, könnt ihr zwischen 5 und 10 Prozent veranschlagen.
Sonstige Beeinträchtigungen
Lärm und Gestank können den Urlaub ganz schön vermiesen! Die Frankfurter Tabelle empfiehlt: Bei Lärm am Tage sind zwischen 5 und 25, in der Nacht sogar bis zu 40 Prozent Nachlass drin. Schlechte Gerüche können unterdessen zu Entschädigungen von 5 bis 15 Prozent führen.
Frankfurter Tabelle für die Verpflegung
Ihr habt All Inclusive gebucht, aber nichts zu essen bekommen – oder die Qualität der Speisen ließ zu wünschen übrig? Dann orientiert euch an dieser Tabelle für die Verpflegung.
Kein Essen bekommen | 50 Prozent Entschädigung |
Mängel am Essen | 5 bis 30 Prozent Entschädigung |
Servicemängel | 5 bis 15 Prozent Entschädigung |
Fehlende Klimaanlage im Speisesaal (trotz Zusage) | 5 bis 10 Prozent Entschädigung |
Reisemängel beim Essen im Hotel
Wenn das Essen nicht schmeckt, ist das für viele Urlauber eine Katastrophe. Findet ihr den Speiseplan eintönig, weil es immer dasselbe gibt, könnt ihr vom Reiseveranstalter immerhin 5 Prozent Entschädigung fordern. Bei nicht genügend vorhandenen, warmen Speisen sind es sogar 10 Prozent. Wenn ihr verdorbene oder aus anderen Gründen ungenießbare Speisen vorgesetzt bekommt, könnt ihr 20 bis 30 Prozent Entschädigung verlangen.
Servicemängel
Selbstbedienung statt Kellner oder verschmutztes Geschirr erlauben euch, um eine Kürzung der Rechnung zwischen 10 und 15 Prozent beim Reiseveranstalter zu bitten. Sehr lange Wartezeiten am Buffet oder Essen in Schichten können 5 bis 10 Prozent Nachlass bedingen, ebenso verhält es sich etwa mit verschmutzten Tischen, an denen ihr nicht essen wollt.
Frankfurter Tabelle für den Transport
Schon der Transport zu eurem Traumziel birgt aber mögliche Fallen und das Risiko von Mängeln. Schaut in die Frankfurter Tabelle rund um den Transport, wenn beispielsweise der Service an Bord schlecht war oder ihr auf ein anderes Transportmittel als vereinbart zurückgreifen musstet.
Zeitlich verschobener Abflug (mehr als vier Stunden Verspätung oder Änderung) | 5 Prozent des anteiligen Reisepreises für einen Tag (pro Stunde ab vier Stunden) |
Ausstattungsmängel im Transportmittel (Flugzeug, Bahn, etc.) | 5 bis 15 Prozent Entschädigung |
Servicemängel | 5 Prozent Entschädigung |
Auswechslung des Transportmittels / Verzögerung dadurch | der auf die Transportverzögerung entfallende, anteilige Reisepreis |
Transfer vom Flugplatz oder Bahnhof zur Unterkunft entfallen | Kosten des Ersatztransportmittels werden ersetzt |
Ausstattungsmängel im Transportmittel
Fliegt oder fahrt ihr letztlich in einer niedrigeren Klasse als gebucht, könnt ihr 10 bis 15 Prozent Entschädigung ansetzen. Weicht die Ausstattung einfach grob vom gewohnten Standard ab, sind es immerhin noch 5 bis 10 Prozent.
Servicemängel
Wenn die Verpflegung oder eine gängige Unterhaltungsart im Flugzeug durch Radio- oder Filmprogramme fehlt, könnt ihr jeweils 5 Prozent Entschädigung fordern.
Frankfurter Tabelle für Sonstiges
Natürlich gibt es unabhängig vom Hotelzimmer, der Verpflegung und dem Transport noch weitere Dinge, die eure Urlaubsstimmung ganz schön trüben könnten. Schaut in die Frankfurter Tabelle für Sonstiges und prüft, ob euer erlebtes Manko im Urlaub mit dabei ist.
Fehlender oder verschmutzter und dadurch nicht nutzbarer Swimmingpool im Hotel (trotz Zusage) | 10 bis 20 Prozent Entschädigung |
Fehlendes Hallenbad (trotz Zusage) | 10 bis 20 Prozent Entschädigung |
Fehlende Sauna (trotz Zusage) | 5 Prozent Entschädigung |
Fehlende Minigolfanlage (trotz Zusage) | 3 bis 5 Prozent Entschädigung |
Fehlender Tennisplatz, fehlende Reitmöglichkeit, Segelschule, Tauchschule, Surfschule oder Kinderbetreuung (trotz Zusage) | Je 5 bis 10 Prozent Entschädigung |
Unmöglichkeit des Schwimmens im Meer | 10 bis 20 Prozent Entschädigung je nach Ausweichmöglichkeit |
Verschmutzter Strand | 10 bis 20 Prozent Entschädigung |
Fehlende Liegen am Strand und/oder Sonnenschirme (trotz Zusage) | 5 bis 10 Prozent Entschädigung |
Fehlende Strandbar oder fehlendes Snackbistro (trotz Zusage) | keine Entschädigung bis 5 Prozent Entschädigung je nach Ausweichmöglichkeit |
Fehlender FKK-Strand (trotz Zusage) | 10 bis 20 Prozent Entschädigung |
Fehlender Supermarkt oder fehlendes Restaurant (trotz Zusage) | keine Entschädigung bis 20 Prozent Entschädigung |
Fehlende Einrichtungen zur Unterhaltung (zum Beispiel Kinos und Nachtclubs oder Animateure, trotz Zusage) | 5 bis 15 Prozent Entschädigung |
Fehlende Boutique, fehlender Shop oder fehlende Ladenstraße | keine Entschädigung bis 5 Prozent Entschädigung je nach Ausweichmöglichkeit |
Ausfall von Ausflügen an Land (auf Kreuzfahrtschiffen) | 20 bis 30 Prozent des anteiligen Reisepreises pro Tag des Landausflugs |
Fehlende Reiseleistung | keine Entschädigung bis 30 Prozent Entschädigung |
Zeitverlust für den Reisenden durch notwendigen Umzug in andere Unterkunft | anteiliger Reisepreis für einen halben bis einen Tag |
Fehlendes Hallenbad
Wenn das Hallenbad trotz Zusage im Hotel fehlt, spielt eine Rolle, ob ein Swimmingpool im Außenbereich vorhanden ist. Wenn ja, könnt ihr 10 Prozent Entschädigung verlangen. Wenn nicht, sind es sogar 20 Prozent, die ihr aufführen könnt.
Fehlender Supermarkt oder fehlendes Restaurant
Wurde euch ein Supermarkt oder ein Restaurant zum Beispiel an Bord eines Schiffes zugesagt und es fehlt, sind manchmal Entschädigungen drin. Keine bis 5 Prozent gibt es, wenn alternativ (genügend) Hotelverpflegung zur Verfügung steht. Müsst ihr euch trotzdem um die Verpflegung selbst kümmern, beträgt die empfohlene Entschädigung laut Frankfurter Tabelle zwischen 10 und 20 Prozent.
Fehlende Reiseleistung
Gibt es Probleme bei der Organisation, könnt ihr manchmal keinen Nachlass verlangen; manchmal aber immerhin 5 Prozent. Bei Besichtigungsreisen sind es 10 bis 20 Prozent, bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Ausrichtung sogar 20 bis 30 Prozent, sofern die jeweilige Leistung vorab zugesagt wurde und elementarer Bestandteil des Urlaubs ist.
Zeitverlust für den Reisenden durch Zimmerwechsel
Müsst ihr das Hotelzimmer räumen, könnt ihr einen anteiligen Reisepreis für einen halben oder sogar einen ganzen Tag verlangen. Ersteres ist der Fall, wenn ihr im selben Hotel umziehen müsst. Zweites, wenn ihr dieses sogar verlassen und gegen ein anderes eintauschen müsst.
Tipps und Infos rund um die Frankfurter Tabelle
Leider sind die angegebenen Prozentzahlen für die Entschädigung gemäß der Frankfurter Tabelle nur Richtlinien – es obliegt dem Reiseveranstalter, wie er jeweils mit Beschwerden und damit verbundenen Nachlässen umgeht. Auch könnt ihr nicht einfach die Beträge addieren, wenn mehrere Mängel zutreffen. Allerdings erhöht sich der Minderungsbetrag insgesamt natürlich, wenn euch verschiedene Aspekte den Urlaub kaputtgemacht haben.
Was muss ich noch wissen?
Der Tabelle haftet wie so oft „Kleingedrucktes“ an, das besagt, dass keine geringfügigen Beeinträchtigungen im Urlaub von den Nachlässen betroffen sind. Auch richtet sich der Prozentsatz nicht nach dem natürlichen Empfinden des Reisenden, sondern nach der tatsächlichen Belästigung. So empfinden manche Menschen vielleicht ein schmutziges Zimmer als gravierendes Problem, während andere darüber hinwegsehen können – und sich eher über die fehlende Diskothek auf dem Kreuzfahrtschiff ärgern. Auch wird nicht nach Geschlecht oder Alter unterschieden, wenn es um die Festlegung von Rabatten geht.
Worauf beziehen sich die Prozentsätze?
Die empfohlenen Prozente für die Entschädigung beziehen sich auf den gesamten Reisepreis, der die Unterkunfts-, Verpflegungs- und Transportkosten umfasst. Nicht berücksichtigt werden individuell von euch gewünschte Zusatzleistungen gegen Aufpreis sowie von euch abgeschlossene Versicherungen für die Reise , wie eine für den Reiserücktritt.
Gut zu wissen: Wenn gewisse Reisemängel nur für einen bestimmten Zeitraum des Urlaubs auftreten, wird der Reisepreis für diesen Zeitraum anteilig ermittelt und die Prozente von diesem Betrag abgezogen. So könnt ihr selbst dann, wenn euch der Lärm „nur“ zwei Nächte vom wohl verdienten Schlaf abgehalten habt, eine Entschädigung fordern.
Wie verhalte ich mich, wenn der Kunde im Vorfeld über die Baumassnahmen am Ferienobjekt informiert war und im Nachhinein nun reklamiert?
Hallo Gerald,
eine rechtliche Beratung können wir dir an dieser Stelle leider nicht bieten.
Viele Grüße
die ab in den urlaub Magazin Redaktion
Hallo,
wir hatten lt Landeskat. ein 4 * Hotel. Das Zimmer entsprach aber max. 2 oder 3 Sterne. Altes vergammeltes Bad, Türen. Risse im ganzen Zimmer. Die Reiseleitung hat trotz gebuchten Videocall am Dienstag, sich erst am Freitag gemeldet. Abreise war am Dienstag. Kann ich hier von Reisemängel sprechen? Gruß Andrea
Mein Koffer ist beim Flug von Ffm nach Las Palmas nicht angekommen. Er wurde erst am 3. Reisetag abends nachgeliefert an einem anderen Urlaubsort der Schiffsreise. Es fehlten u.a. meine Medikamente. Ich musste Notarzt(Schiffsarzt).Welchen Reisemangel (Prozenzsatz) kann ich geltend machen?
Sehr gut!
Wir haben täglich fehlendes Wasser im Bad für mehrere Stunden, d.h. Toilettenspülung, Dusche, Waschbecken etc. funktionieren nicht. Die Hotelleitung weiß Bescheid, man zeigt sich bemüht. Unser Ausflugsprogramm steht und fällt mit den Waschmöglichkeiten, wir sehen es als deutlichen Mangel an, da es täglich vorkommt. Liegen wir da richtig und was können wir tun?
Kurze Frage, Ihr schreibt die Entschädigung bezieht sich auf den Gesamtreisepreis. Zählen hier auch die Zuschläge für den Abflughafen dazu?
Hallo Sylvia,
für den Abflughafen bzw. den zeitlich verschobenen Abflug gilt folgende Entschädigung: 5 Prozent des anteiligen Reisepreises für einen Tag (pro Stunde ab vier Stunden).
Beste Grüße
Die ab in den urlaub Magazin Redaktion
Guten Tag.
Auch ich habe einiges zu reklamieren.
Wo bekomme ich eine Vorlage.
Ich möchte mindestens einen Teil des Geldes zurück
Hallo liebe Simone,
wende dich für diesen konkreten Fall doch bitte einfach unsere Servicemitarbeiter. Du kannst sie unter der Urlaubshotline 0341 65050 52180 (9-22 Uhr) kontaktieren.
Beste Grüße
Die ab in den urlaub Magazin Redaktion
Hallo, wieviel Prozent Abzug stehen mir zu, wenn die an unserer Terrasse angrenzende Grünanlage vom Vermieter nicht gepflegt wurde und dadurch das stachlige Klettgras “mat sandbur” bzw. dessen Knospen von morgens bis abends in den Pfoten / im Fell und an den Schnauzen unserer Hunde hing sowie an unseren Füßen und an der Kleidung / Handtücher die am Wäscheständer hingen, so dass die Knospen bis ins Bett gelangten und wir alle sozusagen pausenlos Schmerzen in Kauf nehmen mussten; wir waren nach wenigen Tagen total agro und die Entspannung hielt sich in Grenzen.
Danke Gruß Michaela
Hallo,
wir haben ein dringendes Problem. Wir sind gerade in Tunesien im Urlaub. Die ersten 4 Nächte war es ziemlich kalt und wir haben daher die Heizung angeschaltet – was wie sich heraus gestellt hat ein großer Fehler war. Wir wurden alle ziemlich krank davon! Sehr starker Husten, Fieber, Atemnot…
Was kann man hier tun? Gibt es Möglichkeiten nachzuweisen, dass die Heizung /Klimaanlage die Erkrankung verursacht hat? Gibt es hierfür Möglichkeiten der Reisepreisminderung? An Urlaub ist nicht zu denken, wir müssen alle 3 Antibiotika nehmen und sind total krank und erschöpft und eigentlich
nur im Zimmer…
Ich hoffe auf eine schnelle Rückmeldung, damit wir ggf noch entsprechende Schritte einleiten können.
Vielen herzlichen Dank schon im Voraus.
Lieber Reisefreund,
zuerst natürlich einmal unser Wunsch nach einer guten Besserung für dich und die Familie. Am besten setzt du dich mit Fragen zu einer möglichen Reisepreisminderung mit deinem Reiseveranstalter direkt in Verbindung.
Beste Grüße
Die ab in den urlaub magazin Redaktion
Bei uns stand in der Beschreibung das wir morgens, mittags und abends Buffet haben aber leider hatten wir nur morgens Buffet gehabt und sonst all kart.
So wollten wir das nicht haben und hätten das hotel nicht genommen…
Wieviel % bekommen wir da für.
E. Domogalla
Liebe Elona,
wir haben für dich einen ähnlichen Fall recherchiert. Hier wurde statt À la carte Restaurant ein Buffet angeboten. Dies führte zu einer Rückerstattung von 5% des Reisepreises (AG Bad Homburg, Az: 2 C 2154/03, ADAJUR-Dok. Nr. 57718). Wie genau sich das in eurem konkreten Fall verhält, erfahrt ihr bitte direkt bei eurem Reiseveranstalter.
Beste Grüße
Die ab in den urlaub magazin Redaktion
wir haben erst bei der Anreise erfahren das wir ein anderes Hotel bekommen. Ohne uns vorher bescheid zu geben. Damit hatten wir auch keinen eigenen Strand. Und kein Meeresblick aus dem Zimmer .Wir hatten extra Malia BAY gebucht da unsere Enkelin Malia heißt waren sehr enttäuscht. Möchte eine Entschädigung mindestens von25% Mann hat uns nur ein anderes Hotel in die Hand gegeben ohne was zu sagen.
Falsche Diagnose des Arztes vor Ort im Hotel.
Mein Sohn konnte nicht den Urlaub genießen und war von den Medikamenten so benommen, dass er nicht aus dem Zimmer konnte.
Was kann ich tuen?
Auf dem Nachbargrundstück unserer Ferienwohnung wird ein neues Haus gebaut. Der Baulärm ist von 7:00 Uhr am Morgen bis um 20:00 Uhr am Abend. Auch samstags finden Bauarbeiten statt.
Unser Vermieter bietet 20 % Nachlass auf den Mietpreis an. Ist das angemessen oder kann ich mehr einfordern?
Lg und Danke für eure Meinung.
Sven
Hallo Sven,
die Frankfurter Tabelle sieht bei Lärm 5 bis 40 Prozent Entschädigung vor. Du könntest also versuchen, mehr zu verlangen.
Beste Grüße
Die ab in den urlaub Magazin Redaktion
Wir hatten ein 4-Sterne-Hotel an einem Hang gebucht. Ausschlaggebend war die ruhige Lage und der Shuttle zum Strand. Den Shuttle gab es aber nicht, so dass wir entweder einen anstrengenden Fußmarsch bei fast 40 Grad oder Taxi nehmen mussten.
Was kann ich tun wenn kein Balkon das Hotel anbietet, obwohl ich dies beim Einchecken bemerkt habe. Nach 2 Tagen immer noch kein Feedback, der Hotelier sehr unfreundlich als ich das Zimmer von 9 Nächte nun auf 3 reduziere. Wir haben auch nur ca. 10 qm bekommen als DZ. Viele Grüße Peter
Hallo Peter,
wende dich mit deinem Anliegen an den Reiseveranstalter, bei dem du gebucht hast.
Beste Grüße
Die ab in den urlaub Magazin Redaktion
Wo kann ich melden wenn ich eine Reklamation habe oder mehrere außer dem Reiseveranstalter und Hotel?
Hallo Reisefreund,
vor Ort ist der richtige Ansprechpartner definitiv ein Mitarbeiter des Hotels. Die Beschwerde muss aber auch zeitnah beim Reiseveranstalter direkt eingereicht werden. Alternativen gibt es keine.
Beste Grüße
Die ab in den urlaub Magazin Redaktion
Hallo,
wir hatten in unserem Apartment diverse Mängel die wir reklamiert haben. Uns wurde eine Ermäßigung auf unsere nächste Buchung angeboten.
Da wir dort aber nicht mehr buchen möchten haben wir um Ermäßigung auf die betroffene Buchung gebeten. Diese wurde abgelehnt.
Kann ich auf die Rückerstattung bestehen oder muss ich die erneute Buchung akzeptieren?
Vielen Dank.
Hallo Sven,
du kannst auf die Ermäßigung bei der betroffenen Buchung bestehen und musst nicht einen Preisnachlass auf die nächste Buchung akzeptieren.
Beste Grüße
Die ab in den urlaub Magazin Redaktion
Wie ist es wenn die Fluggesellschaft die erst angegeben wurde und nun eine ganz andere Fluggesellschaft bereitgestellt wurde ?
Hallo Bernd,
wenn dir der Flug mit einer bestimmten Fluggesellschaft zugesichert wurde und diese dann nicht zum Einsatz kommt, kannst du bei Bedarf einen Reisemangel geltend machen.
Beste Grüße
Die ab in den urlaub Magazin Redaktion
Ich vermisse die Information, wenn ein deutscher Guide als Reiseleiter im Katalog angekündigt wurde und nur englisch sprechender Guide vor Ort war. Ich kann nur sehr wenig und konnte den Ausführungen kaum folgen.