Reiserücktritt: Was es zu beachten gilt


Der Traumurlaub steht kurz bevor und dann der Schock: Eine Krankheit, ein Unfall oder ein Arbeitsplatzverlust zwingen euch zum Reiserücktritt. Wann und wie es möglich ist, eure Reise möglichst ohne Verluste zu stornieren, verraten wir euch hier.

Zeitpunkt: Wann kann ich die Reise stornieren?

Ihr habt euch auf euren Urlaub gefreut und dann passiert etwas, das euch den Trip unmöglich macht. Ihr hattet einen Unfall, der euch in eurer Mobilität einschränkt oder ausgerechnet jetzt erwischt euch die Sommergrippe. Vielleicht ist auch einem nahen Angehörigen etwas passiert, sodass ihr den Urlaub überhaupt nicht genießen könntet und eure Unterstützung zu Hause gefragt ist.

Jetzt ist guter Rat teuer: Kann die Reise noch abgesagt werden? Und wenn ja, wie müsst ihr vorgehen und welche Konsequenzen kommen auf euch zu? Zunächst mal eine beruhigende Nachricht: Grundsätzlich könnt ihr jederzeit euren geplanten Trip stornieren – zum Urlaub zwingen kann euch schließlich niemand. Die Frage ist nur, zu welchem Preis der Rücktritt erfolgt.

Wenn sich abzeichnet, dass ihr eure Reise kündigen müsst, solltet ihr euch so früh wie möglich um die Stornierung kümmern. Immerhin gilt die Faustregel: Je später die Kündigung, desto höher die Entschädigung für die Fluglinie, das Hotel oder den Reiseveranstalter. Es gibt auch einige, sehr seltene Fälle, in denen ihr eure Reise immer oder meistens kündigen könnt.

Flug und Hotel am Laptop stornieren
Flug und Hotel am Laptop stornieren

Stornierung bei ab-in-den-urlaub.de

Ihr wollt von eurer Buchung zurücktreten und die Reise bei ab-in-den-urlaub.de stornieren?

Wann ist die Kündigung immer möglich?

Der einzige Grund, bei dem ihr ohne Wenn und Aber die Reise stornieren könnt, ist höhere Gewalt. Hinter diesem doch recht allgemeinen Begriff verbergen sich beispielsweise Naturkatastrophen oder terroristische Gefahren am Urlaubsort. Sofern das Auswärtige Amt eine entsprechende Reisewarnung für euren Wunschort ausgibt, gilt das als Kündigungsgrund für eure Reise.

Aber: Wenn beispielsweise ein terroristischer Anschlag am Zielort erfolgt ist, die Terrorgefahr im Allgemeinen aber laut Auswärtigem Amt nicht erhöht ist, gilt das nicht als Stornierungsgrund. Die Reisewarnungen für euer Urlaubsland, die seitens Deutschland erfolgen, sind maßgeblich, ob ihr bei einer Stornierung eine Gebühr bezahlen müsst oder nicht.

Wann ist die Kündigung meistens möglich?

Wenn ihr mit einem Reiseveranstalter gebucht habt, könnt ihr außerdem von der Reise zurücktreten, sofern sich maßgebliche Eckdaten ändern. Dazu gehören:

  • die erhebliche Anpassung der Abflugzeit, die beispielsweise um mehrere Stunden verschoben wurde,
  • eine Anpassung der Flugdauer, die deutlich länger ausfällt oder sogar einen Zwischenstopp hinzufügt,
  • ein höherer Reisepreis,
  • ein anderes Hotel als vereinbart,
  • drastisch veränderte Programmpunkte,
  • nicht mehr inkludierte Leistungen, die bei Reiseabschluss noch inklusive waren.

In den meisten Fällen müsst ihr beim Reiserücktritt keine Entschädigung zahlen. Es kann aber sein, dass euch der Reiseveranstalter beispielsweise nach einer Preiserhöhung und eurem Widerspruch den ursprünglichen Preis gewährt. Dann besteht natürlich kein Recht auf eine Reisestornierung.

Reise beim Veranstalter stornieren
Reise beim Veranstalter stornieren

Tipp: Anwalt befragen

Wenn ihr mit den Stornierungsbedingungen nicht einverstanden seid oder euch der Reiseveranstalter nach einem der genannten Punkte nicht entgegenkommt, kann ein Anwalt sinnvoll sein.

Fakten: Lohnt sich eine Versicherung?

Da in anderen Fällen mit Stornierungskosten bei einem Reiserücktritt gerechnet werden muss, entscheiden sich viele Urlauber für eine Reiserücktrittsversicherung. Diese sorgt – unabhängig von den individuellen Stornierungsgebühren der Reiseveranstalter – dafür, dass ihr euer Geld für die Reise bei einem Rücktritt wiederbekommt. Allerdings könnt ihr den Urlaub auch trotz Reiseversicherung nicht einfach aus Lust und Laune absagen. Es sind bestimmte Gründe erforderlich, die ihr im Vorfeld des Versicherungsabschlusses den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen solltet.

Reiserücktrittsversicherungen lohnen sich vor allem bei Frühbuchern, die ihren Trip lange im Vorfeld planen. Denn: Je länger der Zeitraum bis zum Urlaub, desto größer die Gefahr, dass unvorhergesehene Ereignisse wie eine Krankheit oder eine ungeplante Schwangerschaft auftreten, welche die Reise schwierig bis unmöglich machen. Auch sollte die Versicherung abgeschlossen werden, wenn „Risikogruppen“ wie Kinder oder ältere Menschen Teil des Urlaubs sind. War eure Reise sehr teuer und ihr wollt im Zweifelsfall nicht auf den Kosten sitzenbleiben? Auch dann solltet ihr ein paar Euro mehr dranhängen und euch für die Versicherung entscheiden. Wenn ihr hingegen nur einen Kurztrip zum nächsten Strand plant, erweist sich eine Reiserücktrittsversicherung meist als überflüssig. Ihr solltet gut überlegen, ob und welche Reiserücktrittsversicherung ihr abschließen möchtet. Als Faustregel gilt: Versicherungen ohne Selbstbeteiligungen sind besser, aber auch etwas teurer als die Alternativen. Auch sollten die Kosten für die Versicherung sechs Prozent der gesamten Reisekosten nicht überschreiten.

Reise per Telefon stornieren
Reise per Telefon stornieren

Tipp: Kreditkartenanbieter überprüfen

Manchmal ist es gar nicht nötig, dass ihr eine separate Reiserücktrittsversicherung abschließt. So bieten immer mehr Kreditkarten, die auch das kostenfreie Geldabheben im Ausland erlauben, einen erweiterten Reiseschutz an. Habt ihr eine solche Kreditkarte, solltet ihr prüfen, welche Leistungen inklusive sind. Einige könnt ihr auch gegen Aufpreis problemlos für den Urlaub hinzubuchen.

Wann zahlt die Versicherung?

Wie schon erwähnt, zahlt die Reiserücktrittsversicherung nur bei zwingenden Gründen. Zu diesen zählen:

  • Unfälle und Erkrankungen des Reisenden
  • ein erheblicher Schaden am Eigentum eines Reisenden
  • der Tod oder die schwere Erkrankung eines nahen Angehörigen
  • eine zuvor nicht bekannte Schwangerschaft einer Reisenden
  • die plötzliche Arbeitslosigkeit eines Reisenden
  • ein unvorhergesehener Arbeitsplatzwechsel eines Reisenden
  • die zuvor nicht bekannte Unverträglichkeit einer Impfung eines Reisenden
  • ein wichtiger Gerichtstermin, den der Reisende wahrnehmen muss und dessen Datum zuvor noch nicht geklärt oder bekannt war.

Tritt einer der Fälle ein, müsst ihr euch an den Versicherer wenden und die Situation nachweisen, etwa mit einem ärztlichen Attest. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur, wenn diese Fälle VOR dem Reiseantritt eintreten. Für Erkrankungen während des Urlaubs haftet die Reiseabbruchsversicherung, die zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden kann.

Ergänzung zur Reiserücktrittsversicherung

Mit einer Reiseabbruchsversicherung, die lediglich in Kombination mit einer Rücktrittsversicherung abgeschlossen werden kann, wappnet ihr euch gegen weitere Eventualitäten im Urlaub. Sofern ihr krank im Urlaub seid und den Trip vorzeitig beenden müsst, greift diese Zusatzversicherung. Das gilt auch, wenn während eurer Reise ein naher Angehöriger verstirbt oder schwer erkrankt.

Entgegen des Namens haftet die Reiseabbruchsversicherung aber nicht nur, wenn der Urlaub abgebrochen werden muss. Auch bei einer Verlängerung aus zwingenden Gründen greift sie ein. Das kann der Fall sein, wenn ihr im Urlaubsland einen Unfall habt und im Krankenhaus liegt, wodurch ihr den Rückflug nicht wahrnehmen könnt. Die Kosten für einen späteren Rückflug und den längeren Aufenthalt werden von der Versicherung getragen.

Bei Krankheit die Reise abbrechen
Bei Krankheit die Reise abbrechen

Stornokosten ohne Reiserücktrittsversicherung

Kommt keine der genannten Möglichkeiten für eine kostenfreie Stornierung in Frage und habt ihr auch keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, werden bei einer Kündigung der Reise bestimmte Gebühren auf euch zukommen. Für die Stornierungskosten, die ihr dem Reiseveranstalter oder der Fluglinie als Entschädigung bezahlen müsst, gibt es keine generellen Richtlinien. Ihr müsst also bei einer Stornierung ins Kleingedruckte des Anbieters schauen, bei dem ihr gebucht habt. Idealerweise macht ihr das schon vor der Buchung, damit ihr wisst, was im Zweifelsfall auf euch zukommt.

Erfahrungsgemäß fallen bei Pauschalreisen die geringsten Gebühren für die Stornierung an, da diese in den meisten Fällen vom Anbieter problemlos weiterverkauft werden können. Bei Kreuzfahrten hingegen sind die Stornokosten verhältnismäßig höher. Individuell verschieden ist es bei einzelnen Buchungen von Hotels, Flügen oder Bahnreisen.

Gebühren für Stornierung

In den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters werdet ihr hinsichtlich der Stornokosten sicher schnell fündig. Meist ergeben sich Staffelungen aus dem Zeitpunkt eurer Stornierung. Je nach Angaben in den AGB sind von 0 bis 100 Prozent Stornierungskosten möglich. Grundsätzlich gilt die Faustregel: „frühe Stornierung – geringere Kosten“.

Reiserücktritt: So müsst ihr vorgehen

Ob mit Reiserücktrittsversicherung oder ohne: Es gilt, den Reiseanbieter so bald wie möglich über eure Stornierung zu informieren. In der Regel findet ihr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils einen Ansprechpartner, an den ihr die Stornierungsanfrage senden müsst. Falls nicht, solltet ihr direkt nachfragen. Die Stornierung erfolgt meist schriftlich oder über den Weg, den der Reiseveranstalter in seinen AGB angegeben hat. Wer möchte, kann auch die Gründe seiner Stornierung mitteilen.

Stornierung bei ab-in-den-urlaub.de

Ihr wollt von eurer Buchung zurücktreten und die Reise bei ab-in-den-urlaub.de stornieren?

Wenn ihr über eine Reiserücktrittsversicherung verfügt, müsst ihr diese ebenfalls zeitnah über eure Absage informieren und kontaktieren. Hier ist die Angabe des Grundes zwingend, um euer Geld zu erhalten. Auch ist ein entsprechender Nachweis wie ein ärztliches Attest notwendig, das euren angegebenen Grund bestätigt.

Kosten umgehen? Mögliche Alternativen

Nehmen wir mal an, dass ein absolutes Dilemma auftritt: Ihr könnt weder kostenfrei stornieren noch den Urlaub antreten, wollt aber auch nicht auf den mitunter hohen Stornierungsgebühren sitzenbleiben. Dann habt ihr jedoch noch ein paar Möglichkeiten, die anfallenden Kosten zu umgehen.

1. Die Umbuchung

Wenn ihr eine Pauschalreise bei einem Veranstalter gebucht habt, gibt es die besten Chancen für diese Option. Manchmal ist es hier auch spontan noch möglich, einen Urlaub auf einen anderen Termin umzubuchen. Wenn das Interesse an eurem ursprünglichen Termin groß ist, kann der Anbieter diesen noch anderweitig verkaufen. In dem Fall kommt ihr vielleicht um die hohen Stornokosten herum. Rechnet aber damit, dass dennoch eine (wenn auch geringere) Entschädigung gezahlt werden muss. Schlechter stehen eure Chancen bei Umbuchungen von Flügen und Hotels. Aber: Fragen kostet (noch) nichts!

2. Der Reiseweiterverkauf

Oftmals könnt ihr eure Reise auch weiterverkaufen. Ist das Ziel begehrt, gelingt das meist zum eigentlichen Buchungspreis, sodass ihr keine Verluste eingeht. Lediglich für die Datenanpassung wie die Namensänderung des Reisenden können Gebühren anfallen. Auch müssen Fluglinie und Hotel natürlich zustimmen, wenn jemand anderes an eurer Stelle reist.

3. Der Kontakt zum Anbieter

Ist eine Stornierung nicht oder nur zu hohen Preisen möglich, solltet ihr euren Reiseanbieter kontaktieren. Kulanz ist hier das Stichwort – manchmal drücken die Veranstalter in wichtigen Fällen ein Auge zu. Die Suche nach einer Lösung, die beide Parteien zufriedenstellt, ist eine gute Alternative zum reinen Widerspruch. Ihr solltet freundlich und sachlich sein und am besten den telefonischen Weg wählen.

Auch könntet ihr nach dem Urlaubstermin fragen, ob die Reise nach eurer Stornierung noch veräußert werden konnte. Wenn ja, erhaltet ihr eventuell einen Teil der geleisteten Stornokosten wieder zurück.

4. Das Geschenk

Bevor die Reise komplett verfällt, solltet ihr überlegen, ob es liebe Freunde oder Bekannte gibt, die sich über den Urlaub freuen würden. Wenn die Stornokosten unverhältnismäßig hoch sind oder vielleicht sogar den kompletten Reisepreis betragen, ist das Geschenk die bessere Wahl. Auch hier gilt: Ihr müsst Rücksprache mit dem Veranstalter halten und Gebühren für die Datenanpassung einkalkulieren.

Reiseüberraschung als Geschenk
Reiseüberraschung als Geschenk

Urlaub planen: hohe Stornokosten vermeiden

Schon bei der Reiseplanung könnt ihr darauf achten, dass ihr hohe Stornierungskosten vermeidet.

Hotel mit Stornomöglichkeit wählen

Es gibt bestimmte Reise- und Hotelangebote, die gegen eine geringfügig höhere Gebühr eine kurzfristige Stornierung erlauben. Diese ist manchmal sogar noch am Anreisetag bis 18.00 Uhr kostenfrei möglich. Wenn das gewünschte Hotel dieses Angebot nicht listet, lohnt sich eine vorherige Nachfrage.

Flexiblen Flug-/Bahntarif wählen

Auch bei der Anreise könnt ihr auf spezielle Angebote schielen, die euch eine Stornierung möglich machen. So gibt es Flex-Tarife bei Bahn und Fluggesellschaften, die entweder eine Umbuchung oder einen kompletten Reiserücktritt erlauben. Auch hier gilt natürlich, dass der Preis höher ist als bei nicht stornierbaren Angeboten. Ihr müsst also genau kalkulieren, ob sich die Tarife lohnen.

Last Minute buchen

Ihr neigt dazu, dass ihr immer im ungünstigsten Moment krank werdet – beispielsweise kurz vor eurem wohlverdienten Urlaub? Dann könnt ihr auch ganz spontan sein und Last Minute buchen. Wenn ihr beispielsweise heute bucht und morgen startet, wird hoffentlich nichts dazwischenkommen. Allerdings habt ihr hier natürlich weniger Spielraum bei der Wahl des Urlaubsziels, auch muss mit Flügen zu ungünstigen Zeiten gerechnet werden. Es ist auch möglich, direkt zu einem Flughafen in eurer Nähe zu fahren und nach freien Plätzen in bald startenden Flugzeugen zu fragen.

Bonus: Der Nervenkitzel, vorher nicht zu wissen, wo es hingeht, macht euren Urlaub besonders!

Invia Travel Germany GmbH
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43 Kommentare zum Thema
  1. Shulman Iuliia

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich muss meine Reise stornieren. Leider befinde ich mich zum gegebenen Zeitpunkt in Ärztlicher Behandlung, da ich krank bin. Mir ist es nicht möglich die geplante Reise anzutreten und bitte Sie mir diese zu stornieren. Gerne schicke ich Ihnen meine Ärztliche Bescheinigung als Anlage zu.

    Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    mit freundlichen Grüßen

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Iuliia,

      wenn du deine Reise bei ab in den urlaub gebucht hast, wende dich doch bitte für eine Stornierung schriftlich an unser freundliches Service-Team oder rufe an unter 0341 65050 83970.

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  2. Inge Deser-Kloiber

    Hallo,
    bin sehr entäuscht, habe bereits im August eine Reise Tunesien gebucht und nun sehe ich der Reisepreis ist um gut 400€ billiger. Dazu muß ich sagen es wurde ein Zimmer mit Meerblick und eines ohne gebucht und jetzt wäre mit Meerbl. beide um 400€ billiger und bessere Flugzeiten. Ein Entgegenkommen hätte ich erwartet. Oder was würde die Stornierung kosten?
    MfG.

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Inge,

      vielen Dank für deine Nachricht. Da wir von der ab in den urlaub Magazin Redaktion in diesem Fall nichts ausrichten können, haben wir deine E-Mail und Kundennummer an unseren Service weitergeleitet, der sich bei dir melden wird.

      Viele Grüße

      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  3. Josef Schmid

    Bitte Hilfe
    Am 8.1.2020 Reise Moskau für 25.bis30.07.2020 abgeschlossen und 20% Anzahlung gemacht.
    Wollen wegen Coronavirus stonieren!
    Welche Möglichkeiten gibt es?
    Bitte Rückmeldung
    Mfg Josef SCHMID

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Josef,

      in unserem aktuellem Service-Artikel zum Coronavirus findest du viele Informationen.

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  4. Bianka Hruschka

    Hallo, ich habe am 13.10.19 eine Pauschalreise in die Türkei gebucht (28.05-06.06.20). Wie verhalte ich mich jetzt mit den Coronavirus, denn es besteht ja bis 17.4.20 Einreiseverbot in die Türkei. Soll ich noch über den 17.4 hinaus warten und schauen was passiert? Bekomme ich mein Geld zurück es ist schon komplett bezahlt. Ich bin hier am verzweifeln.
    MfG
    Bianka Hruschka

    1. Christoph Schattner

      Hallo Bianka,

      wende dich mit deinem Anliegen gerne an unseren Service unter 0341 65050 51250.

      Beste Grüße
      Die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  5. Reinhard Zwicker

    Hallo Frau Wölfel,
    die Aussagen im Artikel über Reiserücktritt sind recht hilfreich, wenn es sich um den “Normalfall” handelt. Nun herrrscht aber eine Pandemie.
    Unsere Gruppe (sechs Ehepaare) haben vom 03.05.-07.05.2020 bei einem Hotel im Harz ÜN mit Halbpension gebucht. Auf Grund der derzeitigen Situation haben wir nun die Reise storniert. Der Hotelier hat in seinen Buchungsbedingungen für Stornierungen Kosten festgelegt, die er nun in Rechnung stellt. Aktuell ca. 40 % aus ÜN, Frühstück und Abendessen. Wir fühlen uns über den Tisch gezogen, nachdem andere Hoteliers ersatzlos von sich aus stornieren.. Können Sie helfen?

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Reinhard,

      das ist richtig, die Aussagen im Artikel beziehen sich auf übliche Regelungen ohne besondere Umstände.

      Der von dir beschriebene Fall ist wirklich ärgerlich. Hast du das Hotel über ab in den urlaub gebucht? Dann wende dich bitte an unser Service-Team unter 0341 65050 51250, das mit dir gemeinsam im konkreten Fall eine Lösung suchen kann.

      Falls du das Hotel individuell gebucht hast, würden wir dir raten, den direkten Kontakt zum Hotel zu suchen und über eine Umbuchung nachzudenken.

      Viele Grüße und bleib gesund,
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  6. Stefan

    Hallöchen
    ich hab zur Zeit noch Hoffnung auf unseren Urlaub kann aber durch Corona nicht ausschliessen das dieser nicht statt findet. Jetzt habe ich viel gelesen aber nicht mein mögliches Problem finden können. Das Auswärtige Amt hat eine Weltweite Reisewarnung bis 30.04.2020 rausgegeben also sind Stornierungen kostenfrei möglich und werden von den einzelnen Anbietern auch so umgesetzt.
    Wir rechnen aber mal damit das es eine Verlängerung dieser Reisewarnungen bis ende Mai geben wird. Sollte dieser Fall eintreten und danach die Reisewarnung für unser Urlaubsland nicht Verlängert werden kommt mein Stornierungsproblem zum tragen. Unsere Reise beginnt mitte Mai, Hinflug mit Laudamotion, Ferienwohnung von Airbnb und endet Mitte Juni mit Rückflug über Tuifly. da ist das Problem was auftauchen könnte! Kann ich den Rückflug ebenfalls kostenlos Stornieren, er fällt ja nicht mehr in die Reisewarnung Mai, da ich aber den Rest der Reise aber nicht antreten kann brauch ich defakto auch keinen Rückflug.
    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Stefan,

      für Mai ist es in der Tat schwierig, Vorhersagen zu treffen. Hast du deine Flüge bei ab in den urlaub gebucht? Dann wende dich gerne per Mail oder telefonisch an unser Service-Team unter 0341 65050 51250. Es kann dir normalerweise immer genau der Anbieter weiterhelfen, bei dem du gebucht hast.

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  7. Mirella

    Ich hatte storniert aber wusste nicht das man auch umbuchen kann ? Kann ich eine Stornierung rückgängig machen und meine reise auf einen anderes Datum verlegen ?

    Liebe Grüße

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Mirella,

      hast du bei ab in den urlaub gebucht? Wende dich gerne schriftlich an unseren freundlichen Service oder per Telefon 0341 65050 87340.

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  8. Melanie Pfitzner

    Hallo Zusammen, wir haben Mallorca Pauschalreise bei Euch gebucht. Der Rückflug wurde schon annulliert und das Hotel öffnet voraussichtlich erst am 23.07.2020 ( habe mit dem Hotel geschrieben) vom Veranstalter LMX haben noch keine Nachricht bekommen, nur das wir den Restbetrag bezahlen sollen. Was sollen wir jetzt machen? Die Leistung kann doch gar nicht erbracht werden, die wir gebucht haben. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Mit bestem Gruß
    Mel

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Liebe Mel,

      bitte wende dich in diesem konkreten Fall gerne direkt an unseren freundlichen Service – schriftlich oder per Telefon unter 0341 65050 87340.

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  9. Schlachte

    Sind sehr enttäuscht von diesem Reiseveranstalter, denn wir versuchen schon seit 4 wochen Kontak mit Ihnen aufzunehmen aber leider ohne Erfolg. Warscheinlich weil es sich um eine Stornierung handelt.

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Schlachte,

      vielen Dank für deine Nachricht. Wie du dir vorstellen kannst, erreichen uns in diesen Zeiten außergewöhnlich viele Anfragen, die wir leider nicht so schnell beantworten können, wie es unser eigener Anspruch ist. Dafür möchten wir uns bei dir entschuldigen! Falls sich unser Service in der Zwischenzeit noch nicht bei dir gemeldet hat, versuche es bitte weiter per Telefon unter 0341 65050 51250 oder per Kontaktformular über deinen ab in den urlaub Login. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, allen Kunden zeitnah zu antworten.

      Herzliche Grüße und bleib gesund
      Deine Redaktion vom ab in den urlaub Magazin

  10. Francke

    Wenn ich meinen Ägypten Urlaub für September jetzt stornieren und die Reisewarnung dann verlängert wird, bekomme ich die Stornokosten dann wieder ? Da ich eigentlich auch stornieren muss da mir eventuell arbeitsrechtliche Schritte drohen falls Ägypten freigegeben wird aber als Risikogebiet ausgeschrieben wird um ich danach eventuell in Quarantäne muss.

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Matthias,

      welche Möglichkeiten bei Umbuchung/Stornierung gegeben sind, hängt auch von den AGB des jeweiligen Veranstalters ab. Hast du bei ab in den urlaub gebucht? Dann helfen dir vielleicht unsere Informationen für Reisende weiter. Andernfalls ist unser Service-Team auch gerne für dich da unter Tel: 0341 65050 87340.

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  11. R. Elferink

    Hallo wir haben Urlaub in Bayern gebucht gehabt! Haben
    ihn dann 2 Tage später storniert ( aus beruflichen Gründen)
    Haben eine E-Mail ans Hotel die Stornierung geschickt
    Nun sagt der Hotelier er hat keine Stonierung erhalten!
    Und möchte die Reise bezahlt haben ! Was sollen wir machen? !

    Nun

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Regina,

      eine rechtliche Beratung können wir dir leider nicht bieten, würden aber empfehlen, dem Hotelier die E-Mail mit Datum als Beleg vorzulegen und auf ein Entgegenkommen zu drängen. Hilft das nicht weiter, wäre -je nach Kosten- eine Rechtsberatung unter Umständen der nächste Schritt.

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  12. eva-maria homuth

    ich habe eine frage musste meine reise nach ungarn am6.9.2020 wegen
    eines unfalls der mir passiert ist stornieren ( keine Rücktrittsversicherung). ich habe stornogebühren bezahlt .Jetzt hatt
    eine Freundin die mit mir fahren wollte und die Reise bezahlt hat vom
    veranstalter die info bekommen Ungarn hat die grenzen zu und sie bekommt ihr geld zurück .Meine frage habe ich trotz storno zahlung die
    chance meine gebühren aufgrund der neuen Sachlage zurückzubekommen? der Unfall war am 12.08 .2020 . die reise musste bis zum 17.08. komplett bezahlt sein.

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Eva-Maria,

      wir können dir an dieser Stelle leider keine rechtliche Beratung bieten. Wende dich mit deiner Anfrage am besten direkt an den Veranstalter.

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  13. Mesuda Carkic

    Wie kann ich meine buchung storniern?

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Mesuda,

      hast du bei ab in den urlaub gebucht? Dann helfen dir vielleicht unsere Informationen für Reisende weiter. Eine Stornierung oder Umbuchung kannst du über deinen persönlichen Kunden-Login im Service-Bereich beantragen. Bei weiteren Fragen ist unser Service-Team auch gerne telefonisch für dich da unter Tel: 0341 65050 87340.

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  14. Anneliese von Rotz

    Möchte meine Reise stornieren wegen Corona

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Anneliese,

      hast du deine Reise bei ab in den urlaub gebucht? Dann findest du in deinem persönlichen Kundenbereich die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und Stornierung. Wir hoffen, dass du zu einem späteren Zeitpunkt wieder bei uns buchen möchtest!

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  15. Hacks

    Manche Versicherer haben mittlerweile spezielle Corona-Reiseversicherungen…

  16. Andreas Fritz

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte gerne eine heute (17.06.2021) gebuchte Reise bei ihnen stornieren. Leider finde keine Formulare oder Ähnliches auf der Website. Was soll ich tun?

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Andreas,

      du findest in deinem persönlichen Kundenbereich die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme und Stornierung. Wir hoffen, dass du zu einem späteren Zeitpunkt wieder bei uns buchen möchtest!

      Viele Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  17. Ruedi Imhof

    Das Login funktioniert nicht und es ist auch per mail niemand erreichbar.
    Es ist keine Kontaktaufnahme möglich…

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Ruedi,

      unser Service-Team hat dir am 21.6. ein neues PW für den Login zugesandt, sowie gestern eine weitere Nachricht. Schau bitte einmal im Spam Ordner nach, wenn du die Mails nicht sehen kannst.

      Viele Grüße,
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  18. Christiane

    Habe vor 14 Tagen bei Sonnenklar tel. eine Reise gebucht. Mir wurde zugesichert “die Bestätigung hätte ich am nächsten Tag”. Bis heute kam aber nichts. Heure nochmals angerufen. Aussage “Bestätigung wird sofort geschickt”. Das war heute morgen; jetzt ist es Abend, und es kam erneut NICHTS. Was ist das für ein Laden??? Man hat doch nicht alle Zeit der Welt, um bis unendlich zu warten! Werde morgen die Reise stornieren. Falls ich irgendwas bezahlen soll, werde ich zum Anwalt gehen.

  19. Nina Hirth

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    da ab dem 27. Juli 2021 offiziell laut Auswertigem Amt eine Reisewarnung (ab einer Inzidenz über 200) für Spanien ausgesprochen wird, wollten wir nachfragen, wie es mit dem kurzfristigen stornieren bei einer Reisewarnung aussieht. Wir haben bei unserer Buchung extra die “Geld-zurück-Garantie bei Reisewarnung” dazu gebucht.

    über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen

    Mit freundlichen Grüßen
    Nina Hirth

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Nina,

      eine Stornierung oder Umbuchung kannst du über deinen persönlichen Kunden-Login im Service-Bereich beantragen.

      Viele Grüße,
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  20. Dippel Georg

    Stornierung bis kurz vor Anreise kostenlos
    Stornierung innerhalb von 24 Stunden kostenlos
    Ich habe aber die Stornierung bis kurz vor Anreise kostenlos gemacht
    MFG
    Dippel Georg
    Keine Firma macht 50 %

  21. Dreßler

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben unseren Familienurlaub im Februar/März für August gebucht. Zum daligen Zeitpunkt hatte unser Hotel (in Tunesien) 86% Weiterempfehlung, heute nun nur noch 51%, das macht mir Angst. Ist dies ein driftiger Grund für eine kostenlose Stornierung (haben keine Reiserücktrittsversicherung)?
    Mit freundlichen Grüßen
    Fam. Dreßler.

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Liebe Familie Dreßler,

      auf der Basis von Hotelbewertungen lässt sich keine Rechtfertigung zu einer kostenlosen Stornierung herleiten.

      Beste Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  22. Halil Sahin

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    kann man eine Stornierung rückgängig machen?

    LG

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Halil,

      das findest du am besten heraus, indem du den Kundenservice anrufst.

      Beste Grüße
      die ab in den urlaub Magazin Redaktion

  23. Alina Litvinko

    Guten Tag,ich habe reise gebucht nac Turkei im Mai. Mit diese situation mit erdbeben im turkei ,Kann ich diese reise kostenfreien stornieren oder tauschen andere land.

    1. ab in den urlaub Magazin Redaktion

      Hallo Alina,

      hast du deine Reise bei uns gebucht? In dem Fall kannst du im Zeitraum von 9-22 Uhr unsere Urlaubshotline telefonisch unter 0341 65050 52180 erreichen und fragen, wie das weitere Vorgehen ist. Ansonsten steht dir noch dein persönlicher Kunden-Login im Service-Bereich zur Verfügung, wo du dich über Stornierungen und Umbuchungen informieren kannst.

      Beste Grüße
      Die ab in den urlaub Magazin Redaktion