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Sicherungsschein
Nach der verbindlichen Buchung Ihrer Reise erhalten Sie gemeinsam mit der Reisebestätigung eine Kopie des so genannten Sicherungsscheins. Sollte also Ihr Reiseveranstalter vor oder während Ihrer Reise zahlungsunfähig werden, übernimmt eine Versicherungsgesellschaft oder ein Kreditinstitut den entstandenen Schaden. Somit werden bereits geleistete Zahlungen (auch Anzahlungen), die durch die Insolvenz ausgefallen sind, sowie weitere Aufwendungen, die Ihnen gegebenenfalls durch die selbst zu organisierende Rückreise entstehen, zurückerstattet. Sollten Sie also Ihren Urlaub beginnen, so ist es sehr empfehlenswert den Sicherungsschein mitzunehmen. Welche Leistungen Ihnen im jeweiligen Fall durch den Risikoträger des Reiseveranstalters übernommen werden, erfragen Sie bitte individuell für die jeweilige Reise. Weitere Informationen bezüglich der Versicherung erhalten Sie unter anderem bei den Verbraucherzentralen.
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