Ein Reisepass wird dann benötigt, wenn das Mitführen des Personalausweises in ein anderes Land nicht ausreicht. Im Reisepass sind die Staatsangehörigkeit und andere Angaben zur Person vermerkt. Ein Foto mit dem Gesicht ist Teil des Passes, welcher zur Identifizierung dient. Der Pass enthält außerdem viele leere Seiten für Vermerke wie Visa oder Stempel. Der Reisepass ermöglicht es dem Besitzer, ins Ausstellerland zurückzukehren. Die Farbe des deutschen Passes ist Bordeauxrot und die Vorderseite ziert ein goldener Bundesadler. Die Beschriftung der Vorderseite ist ebenfalls golden. Wer sich ab dem 24. Lebensjahr einen Reisepass ausstellen lässt, kann ihn zehn Jahre lang nutzen, ehe er die Gültigkeit verliert. Davor sind es sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass ist maximal ein Jahr gültig und kann nicht verlängert werden. Daher ist es wichtig, den neuen Reisepass in den Händen zu halten, bevor die Gültigkeit des vorläufigen Passes abläuft. Nur in begründeten Einzelfällen wird ein vorläufiger Reisepass überhaupt ausgestellt. Personen, die viel im Ausland unterwegs sind, sollten sich überlegen, ob sie sich nicht einen 48-seitigen statt wie sonst üblich 32-seitigen Reisepass zulegen. Dies ist gegen eine Zusatzgebühr möglich. Der Passbesitzer muss dann nicht so schnell wieder einen neuen Pass beantragen, wodurch jedes Mal Kosten entstehen. Weil der Pass nur an einer Stelle hergestellt wird, nämlich in der Bundesdruckerei GmbH Berlin, dauert es zwischen drei bis vier Wochen von der Beantragung bis zur möglichen Abholung. Hat es jemand besonders eilig, kann er sich einen Expresspass ausstellen lassen. Innerhalb von zwei Tagen ist er fertig. In den biometrischen Reisepässen der Bundesrepublik Deutschland sind ein digitales Foto und zwei Fingerabdrücke enthalten. Haben Kinder ihr zwölftes Lebensjahr vollendet, müssen sie statt eines Kinderreisepasses einen "normalen" Reisepass besitzen.
Den Reisepass zu beantragen ist gar nicht schwer. Dazu sucht man ein Bürgeramt auf. Sobald eine vorher gezogene Nummer aufgerufen wurde, ist man an der Reihe und kann die erforderlichen Dinge, um den Reisepass zu bekommen, abgeben. So muss der alte Reisepass mitgebracht werden oder, falls vorher noch nie einer ausgestellt wurde, der Personalausweis bzw. Führerschein. Ein aktuelles biometrisches Bild ist ebenso Pflicht. Ist man verhindert, kann eine bevollmächtigte Person den Reisepass beantragen. Eine weitere Bedingung ist, dass der Hauptwohnsitz in der Kommune ist, wo der Pass beantragt wurde. Daneben müssen noch Gebühren entrichtet werden. Will man für Kinder einen Reisepass beantragen, müssen beide Sorgeberechtigten ihre Zustimmung abgeben. Ist bei der Antragstellung nur ein Sorgeberechtigter anwesend, so muss er eine Zustimmungserklärung des anderen vorlegen.
Beim Reisepass betragen die Kosten für die Ausstellung aktuell (Mai 2016) 59 Euro, wer das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kommt mit 37,50 Euro billiger weg. Für das Expressverfahren werden zusätzlich 32 Euro fällig. Wer sich einen Reisepass mit 48 Seiten anschaffen möchte, wird mit 22 Euro zusätzlich zur Kasse gebeten. Rechenbeispiel: Drei 32-seitige Pässe kosten 177 Euro, zwei 48-seitige Pässe 162 Euro. Für den vorläufigen Reisepass fallen Kosten in Höhe von 26 Euro an. Weil nicht in allen Bürgerämtern mit EC- oder Geldkarte gezahlt werden kann, ist es besser, über die Summe auch in bar zu verfügen.