Der Luftverkehr wird nach mehreren Kriterien unterschieden. Der nationale und der internationale Flugverkehr werden in die zugrunde liegende Nutzungsart eingeteilt: zivil (privat, gewerblich) und militärisch. Der Umfang des Flugverkehrs steigt stetig an, er muss deswegen gut geregelt werden. Der internationale zivile kommerzielle Luftverkehr wird durch die neun Freiheiten der Luft gesteuert, diese wurden von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ausgearbeitet und regeln beispielsweise das Überflugrecht oder auch das Recht, Flugzeuge aufzutanken. Für militärische Belange müssen extra Verhandlungen zwischen den betreffenden Staaten geführt werden, denn die Lufthoheit liegt bei den Staaten. Das heißt, die Staaten müssen die Erlaubnis, in den Luftraum einzufliegen, ausdrücklich erteilen. In Deutschland wird der Flugverkehr im Luftverkehrsgesetz geregelt. Allerdings muss die Bundesrepublik dabei auch die gesetzlichen Vorschriften der Europäischen Union einhalten. Der Vorteil für die EU-Mitgliedstaaten ist hierbei, dass es keine zwischenstaatlichen Abkommen mehr gibt. Der Flugverkehr wurde 1993 liberalisiert und vereinheitlicht. Dort ist auch die Benutzung der Flughäfen geregelt. Um den internationalen Luftverkehr abzustimmen, finden zweimal im Jahr Flugplankonferenzen statt. Dort werden von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation auch die Zeitnischen abgestimmt. Diese regeln, innerhalb welcher Zeit eine Fluggesellschaft starten und landen darf. Denn der Flugverkehr muss streng koordiniert werden, um die knappe Ressource Flughafen ökonomisch sinnvoll zu nutzen. Trotz des immensen Anstiegs des Flugverkehrs um jährlich ca. fünf Prozent und der damit verbundenen teils negativen Folgen ist er ein wesentlicher Motor für Export und die Globalisierung.