Die meisten Menschen haben ab und an einen Flugschein in der Hand. Der berechtigt sie auch zum Fliegen, nur dürfen sie das Flugzeug nicht selbst steuern, sondern diese Bordkarte berechtigt nur zum Mitfliegen. Wer selbst fliegen möchte, der muss eine Fluglizenz erwerben. Vor jedem Flugschein steht eine große Hürde, denn nicht jeder darf ein Flugzeug führen. Zuerst muss der Anwärter nachweisen, dass er tauglich ist, die Belastungen des Fliegens auszuhalten. In Deutschland stellt ein Fliegerarzt das Medical aus. Diesen Flugtauglichkeitsschein muss der Pilot später immer mit sich tragen und der Pilot muss, bevor er einen Flug absolviert, seine Flugtauglichkeit selbst überprüfen. Die Flugausbildung wird nach Vorschrift gemacht und die Bescheinigung muss in einer Flugschule erworben werden. Privatschüler besuchen eine andere Schule als Verkehrspiloten. Die Ausbildung zum Piloten ist in mehrere Teile gegliedert und nach Flugzeuggrößen gestaffelt. Als Grundlage für die Ausbildung wird in der ersten Ausbildung das Sprechfunkzeugnis erworben. Dann darf der Pilot die Flugfrequenz nutzen und die Piloten erhalten einen Flugschein, der entweder für Ultraleichtflugzeuge, für Segelflieger oder für Motorflugzeuge gilt. Danach kann der Pilot Zusatzausbildungen machen und darf anschließend größere Typen fliegen. Daneben ist eine Unterscheidung nach Privat-, Berufs- und Verkehrspilot von Belang. Berufspiloten dürfen Flugzeuge fliegen, die nur von einer Person gesteuert werden und einmotorig sind, aber Passagiere gegen Geld befördern. Für Flieger mit mehreren Motoren und Personen im Cockpit, muss ein erweiterter Flugschein erworben werden. Oder der Pilot macht gleich den Verkehrspilotenschein, der berechtigt zum Fliegen in den ganz großen Flugzeugen – allerdings ist der nicht günstig.